09.02.2012, 09:57
Aktualisiert: 09.02.2012, 10:04
International
2000 Euro für 22 Jahre alte Pommes frites
Eine deutsche Kunstgalerie muss Schadenersatz zahlen
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Für diese zwei Pommes Frites muss eine Galerie 2000 Euro zahlen.
Foto: dpa/Frank Leonhardt
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München – Eine Kunstgalerie muss für zwei 22 Jahre alte und inzwischen verschollene Pommes frites 2000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht München entschied am Donnerstag, dass die Galerie ihre Aufbewahrungspflicht verletzt hat.
Zwar befasste sich das Gericht nicht mit der Frage, ob die Pommes, die 1990 als Vorlage für ein Objekt in Kreuzform aus feinstem Gold namens „Pommes d‘or“ dienten, selbst Kunst waren. Aber sie hätten allein deshalb einen wirtschaftlichen Wert: Eine Zeugin habe glaubhaft angegeben, dass sie die Erdäpfelstäbchen gerne um 2500 Euro gekauft hätte. (APA)
Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Do, 09.02.2012 09:57
aktualisiert: Do, 09.02.2012 10:04
aktualisiert: Do, 09.02.2012 10:04


