09.02.2012, 11:18  Aktualisiert: 09.02.2012, 14:01 
Gutachten

Abgewiesene Schwangere - Kein medizinischer Fehler

Ein medizinisches Gutachten aus Deutschland besagt, dass es „zu keinem medizinischen Fehlverhalten“ gekommen sei.
Das Gutachten stammt vom Präsidenten der deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.
Foto: APA

Wien - In dem Fall einer Wiener Frühschwangeren, die mit Blutungen zunächst in drei Wiener Krankenhäusern nicht stationär aufgenommen wurde und später ihr Kind verlor, ist der behandelnden Fachärztin an der Universitäts-Frauenklinik der MedUni Wien laut einem deutschen Gutachten kein Vorwurf wegen einer ärztlichen Fehlleistung zu machen. Dieses Fazit zogen am Donnerstag der MedUni Wien-Rektor Wolfgang Schütz und der Chef der Universitäts-Frauenklinik, Peter Husslein, bei einer Pressekonferenz. Mankos in der Kommunikation zwischen Ärztin und Patientin bzw. in der Dokumentation wurden eingestanden. Kritik übten Schütz und Husslein an der Wiener MA40, welche von Fehlern gesprochen hatte.

„Nichts falsch gemacht worden“

Schütz hatte ein Gutachten beim derzeitigen Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Klaus Friese, bestellt. In der Expertise heißt es unter anderem: „Von Seiten des Krankenhauses der Medizinischen Universität Wien ist in meinen Augen überhaupt nichts falsch gemacht worden (...).“

Der MedUni Wien-Rektor dazu: „Wir fühlen mit Frau W. und ihrer Familie. Es ist äußerst bedauerlich, dass sie ihr Kind verloren hat, doch ist dieser schmerzliche Verlust nicht auf einen ärztlichen Fehler zurückzuführen. (...) Im Wesentlichen sagt das Gutachten aus, dass die Angriffe gegen die Ärztin der MedUni Wien am AKH zurückzuweisen sind. Sie sind ungerechtfertigt. (...) Das Gutachten bestätigt, dass es keinen Zweifel am medizinischen Verhalten der Ärztin gibt.“ Die Expertise des deutschen Experten weist darauf hin, dass ein derartiges „Abortgeschehen ein sehr häufiges - fast jede zweite Frau im gebärfähigen Alter betreffendes - medizinisches Ereignis“ sei. „Bedauerlicherweise gibt es bis zur 22. bzw. 24. Schwangerschaftswoche (...) keine Option, eine suffiziente Therapie durchzuführen.“

Defizite sind - so Husslein - am ehesten im Kommunikationsablauf mit der betroffenen Patientin offenkundig geworden. Die Frau hatte mit der Gynäkologin am Wiener AKH zwar ein Gespräch, doch dieses wurde nicht entsprechend dokumentiert. Darüber hinaus, so der Klinikchef: „Psychologisch ungeschickt war es, die Patientin nicht anzuschauen. Klüger wäre es gewesen, die Patientin anzuschauen. Medizinisch ist kein Fehler gemacht worden.“

Der Gynäkologe wies minuziös auf die Abläufe der ganzen Affäre hin, die sich in mehreren Spitälern Wiens abspielte: „Am 11. Jänner ist sie am Abend wegen Blutungen zum ‚Göttlichen Heiland‘ gekommen.“ Dort hätte man sie untersucht und Bettruhe sowie offenbar ein Medikament verordnet - und für den nächsten Tag wiederbestellt. Dorthin sei die Frau nicht zurück gekehrt. Am darauffolgenden Tag wäre die Frau zur normalen Geburtsanmeldung an die Universitäts-Frauenklinik gekommen, hätte aber zunächst nichts von Blutungen berichtet. Im Rahmen des Gesprächs mit der Ärztin sei herausgekommen, dass es sich um keine Risikoschwangerschaft handelte. Erst da hätte die Patientin von Blutungen gesprochen. Mit Verweis auf die bereits im Göttlichen Heiland erfolgte Untersuchung und verordnete Therapie wäre die Frau aber zur Entbindung an ein anderen Spital verwiesen worden.

Keine Dokumentation

Unmittelbar nach dem Besuch der Ambulanz an der Universitäts-Frauenklinik am Wiener AKH am 12. Jänner fuhr die Frühschwangere zum Krankenhaus Rudolfstiftung des Wiener KAV in Wien-Landstraße, wiederum gab sie dort an, sich für eine Entbindung anmelden zu wollen, was zu dem Zeitpunkt aber offenbar organisatorisch nicht mehr möglich war. Der Chef der Universitäts-Frauenklinik, Peter Husslein: „In der Rudolfstiftung ist sie laut einem Computereintrag um 13.10 Uhr angekommen. Was dort genau passiert ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Es gibt von dort keine Dokumentation. Die Frau ist von dort nach Hause gegangen, ohne einen Arzt zu sehen.“

Am Tag darauf kam die Schwangere wieder in die Rudolfstiftung wegen Blutungen und wurde schließlich bis zum 16. Jänner dort stationär betreut, dann erneut nach Hause entlassen und sollte zwei Tage später (18. Jänner) zu einer speziellen Ultraschalluntersuchung („Nackenfalten“-Ultraschall) kommen. Dann ging sie wieder heim, wurde dann aber am 21. Jänner mit stärkeren Blutungen aufgenommen und verlor das Kind. Husslein: „Die Frau ist im selben Zustand (wie zwei Stunden vorher im AKH, Anm.) in einem Krankenhaus des Wiener Krankenanstaltenverbundes nach Hause geschickt worden - ohne Untersuchung und ohne einen Arzt gesehen zu haben.“

Sowohl MedUni Wien-Rektor Wolfgang Schütz als auch Husslein können laut ihren eigenen Angaben nicht verstehen, warum die Leiterin der Wiener Magistratsabteilung 40 mit Hinweis auf einen den Betroffenen noch nicht zugänglich gemachten Prüfbericht von „gravierenden Fehlern“ am AKH bzw. der Universitätsklinik sprechen hätte können. Schütz: „Wir haben von der MA40 keinerlei Informationen, wie sie dazu gekommen ist.“

Husslein betonte, ihm sei nicht erkennbar, wie die Leiterin der Magistratsabteilung in Medien davon sprechen könne, dass die Versorgung an der Wiener Rudolfstiftung „mehr als vorbildlich“ abgelaufen sei, wenn man dort die Patientin ganz ohne Arztkontakt nach Hause geschickt hätte und es für den Erstkontakt überhaupt keine Dokumentation gebe. Der Gynäkologie auf die Frage, ob dies (kommunal)politische Hintergründe haben könnte: „Ja, ich kann mich des Gefühls nicht erwehren.“ Der Chef des Wiener Krankenanstaltenverbundes, Wilhelm Marhold, wisse „ganz genau“ in derartigen Dingen Bescheid. „Er ist Gynäkologe.“ (APA)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Do, 09.02.2012  11:18
aktualisiert: Do, 09.02.2012  14:01
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