Innsbrucker „Schlepperkönig“ Armin Authried bangt um Freiheit
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Innsbruck – Nach dreijährigen Ermittlungen begann 2010 der größte Schlepperprozess Tirols. Neun Personen hatten laut Staatsanwaltschaft 145 Kubaner mittels getürkter „Verpflichtungserklärungen“ nach Österreich eingeladen. 303 Seiten umfasste die Anklage um gefälschte Touristenvisa und Schlepperlöhne bis 8000 Euro. Bis zwei Jahre Haft ergingen dann über die Angeklagten, 18 Monate über einen Innsbrucker Arzt.
Bitter für die Angeklagten: Die zwei kubanischen Redelsführerinnen mit österreichischen Pass ergriffen rechtzeitig die Flucht und leben bis heute unbehelligt in Miami.
Ihr Mitangeklagter, Armin Authried, hatte wohl die strafrechtliche Wirkung (bis zehn Jahre Haft) seiner „gutgemeinten“ Kubaner-Einladungen unterschätzt und hatte die Schlepperverfolgung sogar per Musikvideo künstlerisch als „Schlepperkönig“ beleuchtet. Jetzt bewertete die Generalprokuratur am Obersten Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerden fast aller Angeklagter aber als unbegründet. Für Salsa-Liebhaber Authried würde dies zwei Jahre Haft bedeuten. Der Innsbrucker hofft nun noch auf das Gutachten des renommierten Wiener Fremdenrechtsprofessors Gerhard Muzak und den Obersten Gerichtshof. Laut Muzaks Gutachten sind die Urteilsgrundlagen rechtlich nämlich nicht haltbar. So würde sich eine Verpflichtungserklärung allein auf eine finanzielle Haftung und nicht auf Bekanntschaft beziehen. Auch erfülle die Beihilfe mit noch in Kuba erteilten Visas keinesfalls den Tatbestand der Schlepperei. (fell)
aktualisiert: Mo, 27.02.2012 18:50


