13.04.2012
Tirol

Mit einem Klick Job verloren

Drei Frauen wurden in Tirol kürzlich entlassen, weil sich ihr Chef in einem Facebook­beitrag beleidigt fühlte. Eine Betroffene will dagegen allerdings rechtlich vorgehen.

Von Marco Witting

Innsbruck – Ins Netz gegangen – und mit einem Klick den Job verloren. So erging es jetzt gleich drei Frauen aus Tirol. Sie wurden gekündigt, weil sich der Chef in einem Facebook-Eintrag persönlich diffamiert sah. Dabei hatten zwei der Angestellten den Eintrag nur mit dem „Gefällt mir“-Button angeklickt. Jetzt will sich zumindest eine Frau aus dem Trio rechtlich gegen die Kündigung wehren.

Im Internet und speziell auf Facebook bleibt nichts geheim. Selbst dann, wenn der Freundeskreis eigentlich beschränkt sein sollte und der eigene Chef nicht darunter ist. Und so flatterte kürzlich drei Frauen aus Tirol die Kündigung ins Haus. Auf einer Facebook-Seite hatte eine Mitarbeiterin sich über ihren Chef abfällig geäußert. Zwei Arbeitskolleginnen, die die Statusmeldung sahen, kommentierten diese Zeile nicht, drückten ihre Sympathie dafür aber mit dem obligaten „Daumen hoch“-Button aus.

Mit ihrem Vorgesetzten war keine der Frauen befreundet. Dennoch erfuhr der Chef von dem Eintrag und handelte schnell: Kündigung. Einer der 243 anderen Freunde dürfte das Posting weitergetragen haben. Schließlich legte der Chef einen Ausdruck davon vor. Und der Vorgesetzte sah in dem Posting eine klare Ehrenbeleidung gegen seine Person.

Bei der Arbeiterkammer Tirol (AK) häufen sich in letzter Zeit derartige Fälle. Eine der Frauen bekam nun Rechtsschutz durch die Kammer. Sie will sich gegen die Entlassung wehren. Und für Thomas Radner, Leiter der Abteilung für Arbeitsrecht bei der AK, bekommt der Fall eine ganz neue Dimension. „Dass jemand ‚Gefällt mir‘ drückt und deshalb gekündigt wird, ist neu. Es gibt dafür eigentlich keine Erfahrungswerte.“ Hier befinde man sich in einem Graubereich und betrete Neuland.

Der Tipp des Rechtsexperten, um derartige Probleme zu vermeiden: „Man sollte mit dem Facebook-Profil so umgehen, als wäre es in der Öffentlichkeit. Es ist höchste Vorsicht geboten.“ Auch wenn die Meldungen auf einen vermeintlich kleinen Kreis beschränkt seien. Radner dazu: „Nicht jeder Face­book-Freund ist auch ein wahrer Freund.“

Die Chefs im Lande jedenfalls reagieren auf derartige Postings mit aller Härte. Experten vermuten, dass damit die Disziplin im Betrieb aufrechterhalten werden soll. Erst vor knapp einer Woche sorgte ein drastischer Fall in Wien für österreichweites Aufsehen. Eine Kellnerin war dabei ohne ihr Zutun mit einem Posting verlinkt worden. Ihr Chef sei nach eigener Ansicht „persönlich angegriffen und unflätig beschimpft“ worden. Auch wenn die 19-Jährige ihre Unschuld beteuerte, die Kündigung konnte dies nicht rückgängig machen.

Vor knapp einem Jahr beendete in Tirol ein Malermeister das Lehrverhältnis mit einem Jugendlichen, weil sich dieser auf Facebook über Arbeit am Wochenende beschwert hatte. Der Jugendliche setzte seine Lehre mit Hilfe des Arbeitsmarktservice in einem anderen Betrieb fort. Zu einer Klage kam es damals nicht. Die Lust des Jugendlichen, in den Betrieb zurückzukehren, hielt sich in Grenzen.

Bis es in dem aktuellen Fall zu einer Entscheidung kommt, kann es rund vier bis fünf Monate dauern. Eingeklagt kann lediglich eine ordnungsgemäße Kündigung werden. Rechtsexperte Radner rät vor allem Jugendliche dazu, sich „jedes Posting genau zu überlegen“.

Bei Jobbewerbungen würden die Personalchefs vor allem auf soziale Netzwerke umschauen, um sich ein Bild des Bewerbers zu machen. „Einmal im Internet, kann es für lange Zeit dort gespeichert sein.“

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Fr, 13.04.2012
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