Telfer Agrar bläst bei Leutaschern zum Halali
Von Reinhard Fellner
Telfs, Leutasch – Ausgerechnet als der Jagdpächter der Telfer Eigenjagd Puit-Wangalpe weit oberhalb der Wangalm eine schöne Gämse ins Visier genommen hatte, knallte es von anderer Seite. Auch der Leutascher Jagdpächter war dem Wild nachgestiegen und beanspruchte das Jagdgebiet als das seine.
Schließlich sei auf der Parzelle „1659“ die Leutascher Agrargemeinschaft Gaistal-Rotmoosalpe im Grundbuch. Schon Ende des 18. Jahrhunderts habe man in einem Steuerkataster die Grenze so verzeichnet.
Den Rauswurf aus dem selbst verpachteten Jagdgebiet wollen nun die Telfer aber nicht hinnehmen und reklamieren die hochalpine Parzelle, auf der sich Schafe, Gämsen und Murmeltiere tummeln, per Klage für sich. Grundbuchseintragung hin oder her, stellt der Telfer Altbürgermeister und Anwalt Stephan Opperer gegenüber der TT fest: „Schon 1918 war der Grenzzug unstrittig. Damals wurde bei der Generalteilung im Protokoll zur Grenzziehung eindeutig festgehalten, dass der Grenzzug zur Leutascher Parzelle nicht vermarktet ist und dieser von der markant ansteigenden Felswand des Wettersteingebirges gebildet wird!“ Auch wäre das Gebiet seither ausschließlich von den Telfern genutzt worden und sei schon deshalb ersessen.
Nachdem auf Opperers Betreiben der Oberste Gerichtshof die Grenzfeststellung dem Innsbrucker Bezirksgericht zugewiesen hat, werden ab Juli erst einmal elf Zeugen um die kostbare 35,59 Hektar-Jagd in den Ring steigen.
In der Leutascher Agrargemeinschaft beruft man sich seitens Obmann Günther Krug naturgemäß auf das aufrechte Grundbuch. Anwalt Albert Heiss schließt zudem eine Ersitzung völlig aus: „Das Grundgesetz der Ersitzung ist, dass diese im guten Glauben erfolgte. Behördliche Bescheide nehmen jedoch eindeutig auf die bestehenden Leutascher Eigentumsverhältnisse Bezug. Unter anderem auch Feststellungsbescheide der Jagdbehörde, die in Telfs natürlich auch bekannt sind.“ „So kann niemand fremden Boden ersitzen!“, bläst Heiss ins Paragraphen-Horn.


