Absage an „Pfarrerinitiative“ von Chef der Glaubenskongregation
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Gerhard Ludwig Müller.
Foto: dpa/dpaweb
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Wien - Eine Absage an die „Pfarrerinitiative“ kommt vom neuen Präfekten der Glaubenskongregation im Vatikan, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller. Der oberste Glaubenshüter der katholischen Kirche wirft der vom niederösterreichischen Pfarrer Helmut Schüller angeführten Initiative vor, dem Zeitgeist nachzugeben. „Ich kenne auch die pastorale Not, die hinter solchen Initiativen steckt. Aber die Antwort kann nicht heißen: Wir geben einfach dem Zeitgeist nach“, sagte Müller in der „Süddeutschen Zeitung“ (Wochenend-Ausgabe).
„Die Spannungen kann man nicht leugnen“, sagt Müller, angesprochen auf die von Österreich ausgehende Bewegung, die in ihrem „Aufruf zum Ungehorsam“ unter anderem die Öffnung des Priesteramts für Frauen und Verheiratete sowie die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion fordert. Ein Priester müsse Spannungen jedoch aushalten, so der Erzbischof: „Wenn Pfarrer sagen, wir sind jetzt mal ungehorsam, dann fördern sie ein Kirchenbild, das davon ausgeht, dass die Menschen sich selbst ihre Kirche schaffen, nach eigenem Geschmack und jeweiligem Zeitgeist. Dies ist aber mit dem christlichen Glauben nicht vereinbar.“ Ein persönliches Gespräch mit Schüller strebt Müller aber offenbar nicht an und meint diesbezüglich nur: „Er müsste eigentlich selbst draufkommen, was Gehorsam bedeutet.“
Nach von Priestern begangenen Sexualdelikten will Müller erst das Urteil im ordentlichen Gerichtsverfahren abwarten. Danach würden Bischöfe und Glaubenskongregation entscheiden, ob und wie der betreffende Priester noch einmal in der Seelsorge eingesetzt werden könne. „Ein Einsatz in der ordentlichen Seelsorge kommt nicht in Frage, sondern nur beschränkte Dienste als Priester“, betont der Erzbischof, der von Papst Benedikt XVI. am 2. Juli zum Präfekten der Glaubenskongregation bestellt wurde.
Der frühere Bischof von Regensburg gilt als konservativer Hardliner. Der Theologe Klaus Küng bezeichnete Müllers Berufung als „katastrophale Fehlbesetzung“. (APA)


