08.08.2012, 14:14  Aktualisiert: 08.08.2012, 16:41 
Österreich

Betretungsverbot: Missachtung soll strafbar werden

Die „Task Force Kinderschutz“ arbeitet Vorschläge aus, um Gewalttäter von betroffenen Familien fern zu halten.
Nach aktueller Rechtslage kann die Polizei im Fall von häuslicher Gewalt ein auf 14 Tage befristetes Betretungsverbot für die Wohnung aussprechen und dieses selbst durchsetzen
Foto: KEYSTONE

Wien – Die „Task Force Kinderschutz“ schlägt zur Verhinderung von Gewalttaten in der Familie neben der Möglichkeit der räumlichen Ausweitung eines allfällig verhängten polizeilichen Betretungsverbots auch Änderungen bezüglich der Durchsetzbarkeit einer Einstweiligen Verfügung vor. Darüber hinaus sollte die Missachtung einer solchen gerichtlichen Verfügung als Straftatbestand definiert werden. Das sagte der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck, am Mittwoch der APA.

Die aus Vertretern mehrerer Ministerien und Experten aus dem Gewaltschutzbereich bestehende „Task Force“ war von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (V) eingesetzt worden, nachdem am 25. Mai ein Siebenjähriger in seiner Schule von seinem Vater durch einen Kopfschuss getötet worden war. Gegen den Mann, der Selbstmord beging, war ein Betretungsverbot für die Wohnung der Familie verhängt worden.

Nach aktueller Rechtslage kann die Polizei im Fall von häuslicher Gewalt ein auf 14 Tage befristetes Betretungsverbot für die Wohnung aussprechen und dieses selbst durchsetzen. Innerhalb der Frist hat das Opfer die Möglichkeit, beim Bezirksgericht eine sogenannte Einstweilige Verfügung zu erwirken. Die Durchsetzung muss vom Opfer beantragt werden. Die „Task Force“ plädiert nun dafür, das polizeiliche Betretungsverbot auf andere Orte ausdehnen zu können, an denen sich Kinder aufhalten, zum Beispiel Kindergarten, Schule oder Tagesmutter und die betroffenen Stellen - Direktor, Tagesmutter, etc. - ebenso zu informieren wie die Jugendwohlfahrt.

Wer gegen die Einstweilige Verfügung verstößt, soll sich nach den Vorstellungen der „Task Force“ strafbar machen. Und deren Durchsetzung soll nicht wie derzeit nur auf Antrag jener Person möglich sein, welche die Verfügung betragt hat, sondern z.B. auch durch Kindergartenleitung, Schuldirektion oder Tagesmutter. Darüber hinaus soll die Polizei die Einhaltung kontrollieren.

„In der ‚Task Force‘ gibt es einen einhelligen Konsens“, betonte Grundböck. Innenministerin Mikl-Leitner vertrete die Vorschläge. Um diese Vorschläge umzusetzen, müssten das Sicherheitspolizeigesetz und die Exekutionsordnung geändert werden.

Vertreterinnen von Opferschutzeinrichtungen wünschen sich weitere Gespräche mit dem Innenministerium und möchten bei der Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags einbezogen werden. Das sagte Marlies Leitner, die Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Niederösterreich. „Bei der Informationsverpflichtung gibt es keinen Konsens. Dieses Thema wird auch unter Vertretern und Vertreterinnen von Opferschutzeinrichtungen kontrovers diskutiert“, so die Expertin.

Die Möglichkeit der räumlichen Ausweitung eines Betretungsverbots unter anderem auf Schule oder Kindergarten sei selbstverständlich zu begrüßen, hielt Leitner im Gespräch mit der APA fest. Allerdings gibt es ihren Angaben nach unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Informationen diese Stellen auf welchem Weg erhalten sollen. Einige der Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen: Wer informiert wen? Soll die von der Polizei angelegte Fall-Dokumentation weitergegeben werden? Werden Kinder womöglich stigmatisiert oder Lehrer bzw. andere mittelbar Betroffene überfordert? Wie sollen sie sich verhalten?

„Dass Schutz notwendig ist, steht außer Zweifel, Änderungen müssen aber gut überlegt werden. Ich hielte es für sinnvoll, wenn Experten von Polizei und Opferschutzeinrichtungen sich noch zusammensetzen“, sagte Marlies Leitner. (APA)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Mi, 08.08.2012  14:14
aktualisiert: Mi, 08.08.2012  16:41
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