16.08.2012
Interview mit Beatrix Karl

Die Moral ist strenger als das Recht

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) über den schwierigen Umgang mit verurteilten Politikern. Unmittelbare Konsequenzen aus der Kärntner Causa Birnbacher hält sie nicht für nötig.

Die Politik diskutiert über den Umgang mit verurteilten Politikern. Ab wann ist ein Politiker nicht mehr tragbar?

Beatrix Karl: Ich persönlich bin der Meinung, dass man schon nach einer erstinstanzlichen Verurteilung gehen müsste. Gesetzlich kann aber erst die rechtskräftige Verurteilung maßgeblich sein.

Warum?

Karl: Die Unschuldsvermutung gilt auch für Politiker. Aber wann die moralische Grenze erreicht ist, muss jeder für sich selbst beurteilen.

Sollte jede rechtskräftige Verurteilung unabhängig vom Strafmaß zum Amtsverlust führen?

Karl: Mir gefällt der Vorschlag des Zweiten Nationalratspräsidenten Fritz Neugebauer, der sagt, bei bestimmten Delikten muss jede rechtskräftige Verurteilung zum Amtsverlust führen. Das wären Korruptionsdelikte oder Untreue, Bestechung, Veruntreuung, Geldwäsche. Bei anderen Delikten sollte die Grenze für den Amtsverlust wie bei den Beamten auf eine unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten herabgesetzt werden.

Was ist mit Verhetzung oder falscher Zeugenaussage?

Karl: Das wäre ein Fall für den sofortigen Amtsverlust.

Also auch für die Abgeordneten Susanne Winter und Peter Westenthaler?

Karl: Zum Beispiel.

Im Zuge des laufenden Birnbacher-Prozesses haben Vertreter der Staatsanwaltschaft offen Fehler eingestanden, nachdem das Verfahren zuerst einmal schon eingestellt worden war. Was soll die Justiz aus diesen Fehlern lernen?

Karl: Wenn man betrachtet­, wie viele Verfahren es im Moment gibt, ungeachtet der Person und der Partei, sieht man deutlich, dass die Justiz sehr aktiv ist und dass vor dem Gesetz jeder gleich ist. Es ist vieles dabei aufzubrechen. Und das muss restlos aufgeklärt werden.

Gerhard Jarosch, der Sprecher der Staatsanwälte, regte an, keine Privatgutachten mehr zuzulassen als Konsequenz aus der Causa Birnbacher.

Karl: Ich gehe da einen anderen Weg und setze auf den Einsatz von Wirtschaftsexperten in den Staatsanwaltschaften, sodass wir weniger Gutachten brauchen. Es ist nicht sinnvoll, Privatgutachten auszuschließen. Aber ich gehe davon aus, dass die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte damit künftig vorsichtiger umgehen.

Es gibt auch den Vorschlag, heikle Verfahren anderen Staatsanwaltschaften zuzuweisen, um lokale Befangenheiten oder Druck zu verhindern.

Karl: Diese Notwendigkeit sehe ich nicht. Auch die Ermittlungen, die jetzt zur Anklage geführt haben, sind von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt geführt worden.

Ein massiver Kritikpunkt an der Justiz ist die lange Dauer von Verfahren. Ihre Vorgängerin wollte im Fall Karl-Heinz Grasser ein Zeitlimit setzen. Was tun Sie?

Karl: Eine generelle Frist wäre nicht sachgerecht. Mein Ziel ist aber gerade, in den großen Wirtschafts- und Korruptionsverfahren besser zu werden. Dafür holen wir Wirtschaftsexperten in die Staatsanwaltschaften und versuchen, den Staatsanwälten und Richtern selbst mehr Wirtschafts-Know-how zu bieten.

Sie hatten Sorge, dass der Untersuchungsausschuss im Parlament Ermittlungen gefährden könnte. Der Ausschuss läuft seit einem halben Jahr. Sehen Sie die Befürchtungen bestätigt?

Karl: Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es nicht glücklich ist, wenn während laufenden Ermittlungsverfahren ein Untersuchungsausschuss läuft. Es ist schwierig seitens der Staatsanwaltschaft, während laufender Untersuchungen Material herauszugeben, weil das dann über den Untersuchungsausschuss öffentlich wird. Die Zusammenarbeit mit dem Parlament läuft aber gut, etwa mit der Vereinbarung, dass sensible Ermittlungsteile nicht an das Parlament geliefert werden.

Die Befürchtungen haben sich also …

Karl: ... Gott sei Dank nicht bestätigt. Natürlich war es ein Mehraufwand für die Staatsanwaltschaft, wo mir lieber gewesen wäre, diese Zeit für die Ermittlungsarbeit zu nutzen. Aber die Ermittlungen sind nicht behindert worden.

Als Folge des Tierschützerprozesses tauchte die Forderung auf, freigesprochene Angeklagte bei den Anwaltskosten höher zu entschädigen. Können Sie ein Angebot machen?

Karl: Ich verstehe das Bedürfnis nach einer höheren Entschädigung. Ich kann aber nur so viel Geld ausgeben, wie ich habe. Eine Erstattung der kompletten Anwaltskosten wäre auch nur möglich, wenn ich gesetzlich die Anwaltstarife festlege, so wie im Zivilverfahren. Ich bezweifle aber, dass die Anwälte das wollen.

Die aktuelle Situation ist aber nicht zumutbar. Hat da nicht die Staatsanwaltschaft Verantwortung?

Karl: In Zeiten wie diesen ist es schwierig, zusätzliches Budget zu bekommen. Und mir ist vor allem wichtig, mich für mehr Personal einzusetzen.

Das Gespräch führte Wolfgang Sablatnig

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Do, 16.08.2012
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