Familie terrorisiert: Angeklagter Chefinspektor gab sich als Opfer
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(Symbolfoto)
Foto: TT / Thomas Böhm
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Wien - Unter regem öffentlichen und medialen Interesse - die Verhandlung wurde aus diesem Grund kurzfristig in einen Schwurgerichtssaal verlegt - hat am Dienstag im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen einen pensionierten Chefinspektor der Wiener Polizei begonnen, der seiner Ehefrau und seinen drei Töchtern das Leben zur Hölle gemacht haben soll. Nachdem Staatsanwältin Ursula Kropiunig ihre auf fortgesetzte Gewaltausübung, Freiheitsentziehung, schwere Nötigung und gefährliche Drohung lautende Anklage skizziert hatte, stilisierte sich der 64-jährige Angeklagte mit Hilfe seines Verteidigers zum Opfer. Die älteste Tochter seines Mandanten, die den Vater im Ermittlungsverfahren massiv belastet hatte, bezeichnete der Verteidiger als „Meisterin der Manipulation“.
„Hab‘ Angst g‘habt, das mich meine Frau erschießt“
„Es ist nichts geschehen. Ich habe meine Frau und meine Kinder weder misshandelt noch bedroht“, gab der Angeklagte zu Beginn seiner Einvernahme zu Protokoll. Er behauptete, zum Zeitpunkt seiner Festnahme nur deshalb mehrere illegale Schusswaffen und Munition im Kofferraum seines Pkw gehabt zu haben, weil er sich vor seiner Frau gefürchtet hätte: „Ich hab‘ Angst g‘habt, dass mich meine Frau erschießt.“ Die 42-Jährige habe nach der Geburt eines Sohnes im Frühjahr 2011 psychische Probleme entwickelt. „Zum Schluss war es ganz arg. Sie hat mich auch geohrfeigt und geschlagen.“
Laut Anklage sollen unter dem Regiment des Familienvaters Psychoterror und Schläge - etwa mit einer Fliegenklappe und einem Hosenspanner - für die drei Töchter im Alter von acht, elf und 14 Jahren sowie die Ehefrau beinahe auf der Tagesordnung gestanden sein. Der Beamte dürfte im Lauf der Jahre systematisch den freien Willen seiner Familie gebrochen haben. Der als Kontrollfreak beschriebene Mann soll den Alltag seiner Frau streng überwacht haben, der er den Kontakt zu ihren Eltern verbat und das Verlassen der Wohnung nur zu Einkaufszwecken oder der Erledigung dringend nötiger Geschäfte gestattete. Auch den Reisepass hatte er der Frau abgenommen. Den Kindern gestattete er ebenfalls nur einen eingeschränkten Bewegungsspielraum.
Angeklagter drohte Kinder zu töten
Die für die Betroffenen unerträgliche Situation verschlechterte sich weiter, als der Kriminalbeamte pensioniert wurde. Im Herbst 2011 holte die älteste Tochter die Polizei zu Hilfe, weil es zu Hause zu einer äußerst bedrohlichen Eskalation kam. Eine Woche darauf drohte der 64-Jährige seiner Frau die gemeinsamen Kinder vor ihren Augen zu töten. Am darauffolgenden Tag präzisierte er seine Drohung, indem er der Frau erklärte, er werde die Kinder betäuben, sie erschießen, ihnen dann den Bauch aufschlitzen und diese zum Zeichen seiner Liebe mit roten Rosen bedecken.
Weil seine Frau befürchtete, der Polizist werde seine Pläne in die Tat umsetzen, flüchtete sie mit ihren Kindern ins Frauenhaus und erstattete Anzeige. Der Angeklagte wurde am 7. Dezember 2011 wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen, aus der er nach sieben Monaten entlassen wurde, obwohl ihn sogar das Wiener Oberlandesgericht noch erkennbar für brandgefährlich hält. Dem 64-Jährigen drohen fünf bis 15 Jahre Haft. Die Verhandlung wird am 22. Oktober fortgesetzt. (APA)
aktualisiert: Di, 28.08.2012 14:11


