Fall Bakary J. - Spitzen der Wiener Polizei in der Kritik
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Im April 2006 fuhren drei Polizisten den aus Gambia stammenden Schubhäftling Bakary J. in eine Lagerhalle, nachdem er sich gegen seine Abschiebung aus Österreich gewehrt hatte, und folterten ihn dort.
Foto: APA
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Wien - Im Fall Bakary J. stehen die Spitzen der Wiener Polizei nach einem Bericht des am Mittwoch erscheinenden Wiener Stadtmagazins „Falter“ in der Kritik: Eine Beamtin soll den Frühpensionsbescheid für einen der wegen der Folterung des gambischen Schubhäftlings Bakary J. im April 2006 verurteilten Polizisten (43) unterfertigt haben, obwohl sie mit diesem eine Beziehung gehabt haben soll. Das wäre ein Befangenheitsgrund gewesen. Aufklärungswürdig erscheint in diesem Fall die Rolle von Polizeipräsident Gerhard Pürstl, denn laut „Falter“ erstellte die Beschuldigte den Bescheid „im Auftrag“ des Polizeipräsidenten.
Am Nachmittag gab es außerdem Differenzen zwischen Innenministerium und Wiener Polizei, da ein Sprecher der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien erklärte, dass die Entscheidung über das Ruhestandsverfahren des 43-jährigen Beamten vom Innenministerium getroffen wurde. Der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck, wies dies mit dem Hinweis zurück, die inhaltliche Verantwortung für Pensionsbescheide liege bei der dienstführenden Behörde, in diesem Fall bei der Wiener Polizei. Es gebe lediglich eine Vorlagepflicht gegenüber dem Ministerium, das den Akt auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit prüfe.
In einer „Klarstellung“ betonte die Wiener Polizei dann am späten Nachmittag, dass Disziplinar- und Ruhestandsverfahren strikt voneinander zu trennen seien. „Im konkreten Fall des Beamten (...) wurde von der Bundespolizeidirektion Wien der übliche Weg des Ruhestandsverfahrens durchgeführt, auf den - wegen der fehlenden Exekutivdienstfähigkeit - weder das Bundesministerium für Inneres noch einzelne Sachbearbeiter Einfluss nehmen konnten, da es sich um eine ausschließlich medizinische Frage handelte. Der Vorwurf einer allfällig ungerechtfertigten Einflussnahme auf das Pensionierungsverfahren wird ungeachtet dessen derzeit durch das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung und - prävention und die Staatsanwaltschaft überprüft“, so die Pressestelle der BPD Wien. „Das vom Ruhestandsverfahren vollkommen unabhängige Disziplinarverfahren hat letztlich zum Verlust aller aus dem Dienstverhältnis zustehenden Rechte und Ansprüche des Beamten S. geführt“, hieß es weiter.
„Die Frühpensionierung und ihre Umstände werden überprüft“, sagte Grundböck. Das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) wurde eingeschaltet. Bei der Staatsanwaltschaft Wien ist bereits ein Verfahren anhängig, wie ihr Sprecher Thomas Vecsey der APA bestätigte. Als Beschuldigte werden dabei der frühpensionierte Polizist und die Bescheiderstellerin geführt, die Verdachtsmomente lauten laut „Falter“ auf schweren Pensionsbetrug und Amtsmissbrauch.
Die Vorgeschichte: Im April 2006 fuhren drei Polizisten den aus Gambia stammenden Schubhäftling Bakary J. in eine Lagerhalle, nachdem er sich gegen seine Abschiebung aus Österreich gewehrt hatte, und folterten ihn dort. Ein vierter Polizist öffnete ihnen die Tür und verscheuchte einen Zeugen. Alle vier wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt, nur der vierte nach Zahlung einer Geldstrafe letztlich im Polizeidienst belassen.
Zu den beiden jetzt Beschuldigten liegen dem „Falter“ nach eigenen Angaben Mails vor, die ein intimes Verhältnis der Bescheidverfasserin mit dem Polizisten belegen würden. Beide haben das bisher - teils über Anwälte - zurückgewiesen. Den Verdacht auf Pensionsbetrug legt dem Bericht zufolge nicht nur das offenbar übergangene Gutachten der BVA nahe. Die Beamtin hätte über den wahren Gesundheitszustand des Polizisten Bescheid wissen müssen. Pürstl hat laut dem Wochenmagazin die Pensionierung bewilligt.
Doch nicht nur der zukünftige Landespolizeipräsident steht in der Kritik, auch einer der beiden designierten Landesvizepolizeipräsidenten: Karl Mahrer befürwortete heuer die Bewerbung des vierten im Fall Bakary J. verurteilten Beamten für einen sogenannten Dienstführenden-Kurs, der ihm den Aufstieg in die mittlere Führungsebene ermöglicht hätte. Laut Grundböck hielt das Innenministerium die persönliche Eignung des Beamten aufgrund seiner straf- und disziplinarrechtlichen Verurteilung nicht für gegeben. Hier habe es einen „Auffassungsunterschied“ mit Landespolizeikommandant Mahrer gegeben. Das Auswahlverfahren für die geeigneten Personen für Führungskurse obliege letztlich dem Ministerium. Der Sprecher der Wiener Polizei, Johann Golob, dazu: „Das ist eine prinzipielle Frage, ob man einen Beamten Jahre nach dem Fall in aller Hinkunft von einem Führungskräftekurs ausschließen soll.“
Unter Berufung auf einen entsprechenden Mailverkehr berichtete der „Falter“, dass sich Mahrer sehr für den betreffenden Polizisten verwendete. Der Fall sei demnach schon so lange her, die Bewährungsstrafe bald getilgt und der Genannte habe sich „als Leistungsträger profiliert“. (APA)
aktualisiert: Di, 28.08.2012 18:43


