Grüne kritisieren Aushöhlung des Datenschutzes
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Das Kanzleramt hat den Entwurf für die Novelle zum Datenschutzgesetz (DSG) vorgelegt. Er soll eine „Deregulierung und Vereinfachung des Registrierungsverfahrens“ bringen.
Foto: dapd
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Wien - Der Datenschutz werde „weitgehend ausgehöhlt“, schlägt der Grüne Datenschutzsprecher Albert Steinhauser Alarm. Anlass ist die aktuelle Gesetzesnovelle, die das Kanzleramt vor Kurzem vorgelegt hat. Mit ihr würde bei der privaten Videoüberwachung „der letzte Rest staatlicher Kontrolle beseitigt“.
Privaten Unternehmen und öffentlichen Stellen soll künftig ermöglicht werden, einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen. Tun sie dies, entfällt die bisherige Meldepflicht für Datenanwendungen. Ziel ist, Betriebe und die Datenschutzkommission zu entlasten und Verwaltungskosten zu sparen, erklärte Staatssekretär Josef Ostermayer (S) bei Start der Begutachtung im Juli.
Es sei richtig, räumte Steinhauser ein, dass die Datenschutzkommission chronisch überlastet, weil personell unterbesetzt ist. „Als Reaktion beim Schutz zu sparen, ist aber der falsche Weg.“
Er hält zwar Datenschutzbeauftragte prinzipiell für sinnvoll - aber nicht, dass nach dem Prinzip der Freiwilligkeit und schon gar nicht den Wegfall der Meldepflicht. Dies ist nämlich auch für die Anwendungen vorgesehen, die bisher wegen besonders schwerem Eingriff der Vorabkontrolle unterliegen, z.B. die Speicherung sensibler Daten oder von Auskünften über die Kreditwürdigkeit. Damit werde das DSG „komplett zahnlos“. Natürlich würden „kritische“ Datenverarbeiter Beauftragte einsetzen, um sich der staatlichen Aufsicht nahezu vollständig zu entziehen, meinte Steinhauser.
Ohne Meldepflicht werden Anwendungen und Auftraggeber nicht mehr im Datenverarbeitungsregister erfasst, es wird keine DVR-Nummer mehr vergeben - und es wird damit nicht mehr geprüft, ob eine Vorabkontrolle nötig ist, weil es um sensible Daten geht. Betroffene, die wissen wollen, was von ihnen gespeichert ist, haben es dann schwer: Sie müssen erst den Auftraggeber herausfinden und sich an dessen Datenschutzbeauftragten wenden, der ein Verzeichnis zu führen hat.
Verletzt ein Unternehmer den Datenschutz, muss der Beauftragte darauf hinwirken, dass dies abgestellt wird. Geschieht das nicht, kann er sich an die Datenschutzkommission wenden, muss aber nicht. „Ein völlig zahnloses Instrument“, kritisiert Steinhauser. Zudem muss laut Entwurf nicht überprüft werden, ob der Beauftragte überhaupt fachlich geeignet ist oder ob er seinen Pflichten nachkommt.
Keine Kontrolle sieht der Entwurf mehr für die private Videoüberwachung vor. Die Vorabkontrolle wird gestrichen, die Datenschutzkommission prüft nicht mehr, ob die Kamera angebracht werden kann oder gegen Verbote verstößt. Betroffenen - die sich etwa in ihrem privaten Bereich kontrolliert fühlen - bleibe nur noch der „in der Regel wohl unzumutbare Weg der zivilrechtlichen Klage“. Dabei gebe es hier ohnehin einen „ausufernden Wildwuchs“, etwa mit Videoüberwachung in Schulen oder am Gang von Miethäusern, stellte Steinhauser fest. (APA)
aktualisiert: Sa, 01.09.2012 08:31


