Strenges Regime für Sextäter
Von Wolfgang Sablatnig
Wien, Madrid – Verurteilte Sexualstraftäter werden künftig im Strafvollzug mit strengeren Regeln rechnen müssen. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), aber auch FPÖ und BZÖ wollen diese Tätergruppe generell von der elektronischen Fußfessel ausschließen und würden die dafür nötigen Bestimmungen notfalls auch per Verfassungsgesetz beschließen. Auch ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf will diese Möglichkeit prüfen.
Zuständig ist freilich Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP). Sie wolle zwar in den kommenden Wochen ebenfalls ein Paket mit Verschärfungen vorlegen, bestätigte ihr Sprecher Christian Wigand gestern der Tiroler Tageszeitung. Gleichzeitig bremst Karl aber. Sie wolle keinesfalls die Verfassung „aushebeln“, sagte ihr Sprecher. Karl setzt stattdessen auf eine lückenlose Überwachung der Fußfesselträger mit Satelliten und GPS-Technik.
Zuletzt haben zwei Fälle für Aufsehen gesorgt, in denen Vergewaltiger für die Verbüßung ihrer Strafe die elektronische Fußfessel genehmigt bekommen haben. Karl hat die Entscheidungen beim Verwaltungsgerichtshof anfechten lassen. Insgesamt verbüßen derzeit laut Justizministerium fünf Sexualstraftäter einen Teil ihrer unbedingten Haft im elektronisch überwachten Hausarrest. Das Ministerium hat in allen Fällen Einspruch eingelegt.
Für Frauenministerin Heinisch-Hosek reicht der Einspruch nicht aus. Sie fordert, Sexualstraftäter generell von der elektronischen Fußfessel auszuschließen. Unterstützung für diese Forderung bekam sie gestern von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und dem BZÖ-Abgeordneten Gerald Groß. Strache sagte gestern in einer Pressekonferenz, er habe „kein Verständnis, dass man mit grausamen Monstern so handzahm umgeht“ – sie gehörten vielmehr „lebenslang hinter Gitter“.
Zur Umsetzung dieser Forderung könnte wegen des Gleichheitsgrundsatzes ein Verfassungsgesetz nötig sein. Mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der Unterstützung von FPÖ und BZÖ wäre diese sichergestellt.
Karl will offenbar aber einen anderen Weg gehen. Sie war gestern in Madrid, um sich dort über die Möglichkeiten für eine lückenlose Überwachung von Fußfesselträgern zu informieren. Der wesentliche Unterschied zu Österreich: Hierzulande werden Fußfesselträger nur in ihrer Wohnung auch örtlich überwacht. Am Weg zur und von der Arbeit sowie bei anderen erlaubten Erledigungen hingegen müssen sie nur einen Zeitplan einhalten. In Spanien hingegen ist es auch möglich, Betroffene per GPS ständig zu lokalisieren.
„Das Modell würde auch in Österreich Sinn machen“, sagte Ministerin Karl gestern der APA. Die Erfahrungen der Spanier hätten gezeigt, dass es mit GPS-Fußfesseln auch möglich wäre, gewisse Orte für den Sexualstraftäter zu sperren. Wenn der Fußfesselträger sich etwa dem Wohnort des Opfers oder einem Kindergarten nähern würde, könn- te Alarm geschlagen werden.
Karls Experten denken außerdem darüber nach, den Opfern vor der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraftäter ein Anhörungsrecht zu geben. Wenig hält man im Justizressort hingegen von der Forderung der Frauenministerin, bei diesen Verbrechen die Mindeststrafen zu erhöhen. Dies sei in den vergangenen Jahren ohnehin schon geschehen, sagte Sprecher Wigand.
Insgesamt haben seit der Einführung der elektronischen Fußfessel am 1. September 2010 rund 1000 Personen diese Form des Strafvollzugs bewilligt bekommen. 40 Betroffene mussten wegen eines Verstoßes gegen die Auflagen wieder ins Gefängnis.
Aktuell – mit Stand von gestern – sind 204 Häftlinge mit Fußfessel in überwachter Freiheit.


