Penz-Diversion für 8000 €
Von Reinhard Fellner
Innsbruck – Nach der Verhetzungsanklage aufgrund des FPÖ-Wahlkampfspruchs „Heimatliebe statt Marokkaner-Diebe“ kommt es für den Innsbrucker Spitzenkandidaten August Penz nun doch nicht zum Prozess, sondern zu einer strafrechtlichen Diversion durch Geldbuße. Der diesbezügliche Gerichtsbeschluss wurde am Landesgericht bereits gefasst. 8000 Euro tat Hotelier Penz per Überweisung an die Justiz zuvor Buße, um seine Verantwortung zu bekunden.
Ein Gericht kann eine Diversionsmaßnahme einem Angeklagten zugestehen, wenn seine Schuld nicht als schwer anzusehen ist und die Straftat von einem Einzelrichter zu behandeln ist. Nur dann darf er per gemeinnützige Leistung oder Geldbetrag Buße tun. Zudem muss es dem Gericht „als nicht geboten erscheinen, durch eine Bestrafung von der Begehung (weiterer) strafbarer Handlungen abzuhalten“.
Auf Anfrage der TT bestätigte Penz-Anwalt Hermann Holzmann gestern zwar die in Aussicht gestellte Diversion, der Beschluss sei jedoch noch nicht zugestellt. All die vorangeführten Gründe hätten bei August Penz zugetroffen. Zudem sei vor allem das Verschulden an einer allfälligen Verhetzung beim zutiefst reuigen und mittlerweile sogar aus der FPÖ ausgetretenen Hotelier gering, so Holzmann.
Im TT-Interview stellte Penz dann noch einmal klar, dass ihm mit dem Slogan ein faules Ei im Wahlkampf gelegt worden war. So seien ihm bei einer spätabendlichen Wahlkampfsitzung seitens eines Helfers der Bundespartei verschiedenste Sprüche vorgelegt worden. Auch der Marokkaner-Sager sei wohl dabei gewesen, aber von ihm selbst so niemals zur Veröffentlichung abgesegnet worden. Tage später habe er die ohne sein Wissen angefertigten Plakate dann in der Stadt gesehen und sich schon nach drei Tagen trotz Gegenwinds aus der Partei eigenmächtig und auf eigene Kosten zur Umplakatierung entschlossen.
Penz: „Ich habe vor dem Wahlkampf mit der Partei vereinbart, dass ich keinen Ausländerwahlkampf führen werde. Darüber hat man sich hinweggesetzt. Ich beschäftige in meinen Hotels ja Mitarbeiter aus 14 Nationen. So ein Slogan entspricht deshalb weder meiner Haltung noch könnte ich damit Politik machen“, bekräftigte Penz und entschuldigte sich nochmals bei all jenen Personen, die er durch die Plakate verletzt haben könnte.
„Blauäugig“ sei er in die Position des Spitzenkandidaten gerutscht und habe darauf vertraut, dass es in der Politik ähnlich professionell zugehe wie in der Wirtschaft. Der wirtschaftliche Schaden für das Hotel sei durch den Skandal übrigens im sechsstelligen Eurobereich gewesen.
Die Staatsanwaltschaft kann nun innerhalb von 14 Tagen noch Einspruch gegen die Diversion erheben.


