Penz wegen Verhetzung schuldig gesprochen: Teilbedingte Geldstrafe
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Zur Hälfte bedingte 14.400 Euro Geldstrafe: August Penz (re.) versteht das Urteil nicht. Sein Anwalt Hermann Holzmann legte volle Berufung ein.
Foto: TT - Thomas Murauer
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Innsbruck - Der Verhetzungs-Prozess gegen den Innsbrucker Hotelier August Penz, Spitzenkandidat der FPÖ bei den Gemeinderatswahlen 2012, hat am Freitagnachmittag mit einem Urteil geendet. Trotz der Beteuerungen von seiten Penz‘ fällte Richter Georg Höfle wegen der umstrittenen Marokkaner-Plakate einen Schuldspruch: Die insgesamte Geldstrafe bemaß er mit zur Hälfte bedingten 14.400 Euro.
Dagegen ergriff Staatsanwalt Kitz Strafberufung. Verteidiger Hermann Holzmann meldete sofort volle Berufung gegen das Urteil an.
Penz versteht Urteil nicht
August Penz meinte nach dem Urteil, dass er es nicht verstehe und war ausgesprochen unglücklich über den Richterspruch.
„Ich glaube nicht, dass Sie rassistisch sind“, meinte Richter Höfle während der Urteilsbegründung zum Hotelier. Es könne wohl sein, dass in der „kleinen Welt von Innsbruck“ der Begriff „Marokkaner“ undifferenziert mit einer gewissen Tätergruppe salopp verbunden werde, maßgebend sei jedoch die Grundbedeutung des Begriffs.
Und dieser deute eben die Einwohner des Königreichs Marokko an. Somit seien diese durch die Verbindung mit dem Wort „Dieben“ auch in ihrer Allgemeinheit verunglimpft worden, so der Richter.
„Das Plakat hat Marokkaner in einer die Menschenwürde verletzenden Art und Weise beschimpft“, meinte Staatsanwalt Markus Kitz in seinem Schlussplädoyer.
Großer Zuschauerandrang zu Prozessbeginn
Unter größtem Zuschauerandrang hatte am späten Mittag der Verhetzungsprozess gegen August Penz begonnen. Staatsanwalt Markus Kitz hielt Penz die Entscheidung des Oberlandesgerichts vor, wonach er mit seinem Plakat eine gesamte Bevölkerungsgruppe verächtlich gemacht hätte. Das Plakat sei durchaus zweideutig formuliert. Die „Entschuldigung“, dass man mit dem Begriff des Marokkaners nur eine kleine in Innsbruck aufhältige kriminelle Gruppe gemeint hätte, lasse er nicht gelten.
Auch sei neben der Wortkombination „Marokkaner-Diebe“ der Begriff „Marokkaner-Bande“ überlegt worden. Einzig anzurechnen sei Penz sein Nachtatverhalten, das letztlich auch zum Parteiaustritt aus der FPÖ geführt hatte: „Da haben sie wohl gemeint, die Sache hinter sich lassen zu können. Aber mit der Sache haben sie jetzt wieder zu tun. Das haben sie sich damals selbst eingebrockt.“
Ernsthafte Frage
Rechtsanwalt Hermann Holzmann entgegnete darauf, dass sich jeder Mann in Innsbruck ernsthaft jetzt die Frage stellen solle, was er denn spontan unter dem Begriff des „Marokkaners“ verstehe – die Bevölkerungsgruppe des Staates als Ganzes oder eben einen so von Politik, Polizei, Justiz, Medien und Bürgern bezeichnete kriminelle Kleingruppe, die Innsbruck seit nun zehn Jahren in Atem hält.
Niemals sei es seinem Mandanten darum gegangen, eine Bevölkerung zu verhetzen. Als Politiker im Wahlkampf sei es ihm jedoch gestattet, ein Thema auch zu überzeichnen. Holzmann: „Schon am ersten Tag, wo er gesehen hat, dass ihm das Plakat anders ausgelegt wird, hat er sich sofort entschuldigt, alles zurückgenommen und ist aus der Partei ausgetreten. Was soll denn da noch jemand mehr tun?“
Auf Fragen von Richter Georg Höfle nach der Urheberschaft des Plakates hielt August Penz über eine halbe Stunde ein emotionales Plädoyer.
„In einem Wahlkampf müssen gewisse Themen aufgezeigt werden. Ich habe lediglich die Sicherheitssituation in Innsbruck angesprochen. Ich wollte aber kein Volk beleidigen oder herabwürdigen“, verteidigte sich Penz. Mit dem Slogan wären ausschließlich Kriminelle angesprochen gewesen, meinte er. „Ich stehe nach wie vor dazu, dass man die Kriminellen heimschicken und bekämpfen muss“, kommentierte der Angeklagte. „Hätte ich auch nur im Ansatz das Gefühl gehabt, dass sich auch andere durch das Plakat angesprochen fühlen könnten, hätte ich dem nie zugestimmt“, meinte der Hotelier.
Er schilderte alles noch einmal unter Beteuerungen, dass er von Ausländern lebe und ihnen gleichzeitig Arbeit geben würde. Das ganze Verfahren und von der Anklagebehörde als Verbrecher bezeichnet zu werden, habe ihn und seine Familie zutiefst getroffen.
„Scheißplakate“
Auch die Staatsanwaltschaft sollte sich da einmal fragen, was sie anrichtet, zumal, wenn schon bekannt ist, dass selbst das marokkanische Königshaus Penz‘ Entschuldigung nach Klärung des Sachverhaltes vorbehaltlos angenommen hat.
Penz war in seinem Eigenplädoyer dann sogar derartig erregt, dass er die Sujets als „Scheißplakate“ bezeichnete. Im September des vergangenen Jahres erhob die Innsbrucker Staatsanwaltschaft Anklage wegen Verhetzung. Der Hotelier versuchte noch, einen Prozess mit einer Diversion abzuwenden. Diese wurde vom Landesgericht Innsbruck, mit einer Geldbuße von 8000 Euro, zwar abgesegnet, im November vom Oberlandesgericht jedoch wieder aufgehoben. (fell, APA)
aktualisiert: Fr, 01.02.2013 16:56


