Steirischer Sozialverein mit Antrag gegen Regierung abgeblitzt

Graz (APA) - In der Causa der Neuregelung der Leistungsverträge mit Trägervereinen im Behinderten- und Sozialbereich hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz den Antrag des Vereins „Chance B“ auf eine einstweilige Verfügung gegen das Land Steiermark abgelehnt. Dies berichteten übereinstimmend das Büro des zuständigen LHStv. Siegfried Schrittwieser (S) und der Verein am Mittwoch. Schrittwieser bot dem Träger die Fortsetzung der Betreuung an, die „Chance B“ hingegen will in die zweite Instanz gehen.

Seitens der „Chance B“ hieß es: „Das Gericht ist in seiner Entscheidung überhaupt nicht auf die Frage der Kostendeckung bzw. eines fairen Leistungspreises eingegangen. Stattdessen hat es festgestellt, dass das Land in Fragen der preislichen Gestaltung an die Leistungsverordnung (LEVO, Anm.) gebunden ist und daher auch nur diese Preise bezahlen kann“. Folge man dieser Argumentation, würde das nämlich faktisch ein einseitiges Preisdiktat des Landes bedeuten. „Dann könnte das Land genauso gut Null als entsprechenden Preis festsetzen“, so die beiden Chance B-Geschäftsführer Franz Wolfmayr und Eva Skergeth-Lopic. Man werde daher gegen diese Entscheidung Rekurs beim Oberlandesgericht Graz erheben. Parallel dazu werde auch das eigentliche Hauptverfahren am Landesgericht Graz eröffnet werden.

Schrittwieser meinte in einer Aussendung, die „Chance B“ habe als einziger von 86 Trägern im Behindertenbereich die neuen Leistungsverträge mit dem Land nicht unterzeichnet, deshalb befinde sich diese Einrichtung seit 1. April in einem vertraglosen Zustand. Er biete an, deren bisherige Klienten zu den derzeit geltenden Bedingungen weiter zu betreuen, bis ein Gerichtsurteil über die von der Chance B eingereichten Klage vorliege. Der vertragslose Zustand solle nicht zu einer Verunsicherung bei den Klienten sowie deren Angehörigen, aber auch bei den Mitarbeitern dieser Einrichtung führen. Diese Möglichkeit werde so lange gewährt, bis ein rechtskräftiges Urteil des Gerichts vorliege, nachdem die „Chance B“ eine Klage gegen die Tagsätze der neuen Leistungs- und Entgeltverordnung eingereicht habe.

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Mi, 25.04.2012  15:30
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Erstellt am:
Mi, 25.04.2012  15:30
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