09.02.2012, 14:18  Aktualisiert: 09.02.2012, 19:03 
Bundesliga

Kartnig-Prozess: Anwalt lässt Bombe platzen - Urteil verzögert

Weder die Finanz noch sonst jemand hätte je überprüft, ob die Spieler tatsächlich jemals Schwarzgeld erhalten haben.
Ex-Sturm-Präsident Hannes Kartnig droht eine lange Freiheitsstrafe.
Foto: REUTERS

Graz - Nach elf Monaten Prozess rund Ex-Sturm-Präsident Hannes Kartnig ist es am Donnerstagnachmittag kurz vor dem Ende zu einer neuerlichen Verschiebung des Urteils gekommen. Mitten in den Plädoyers der Verteidiger tauchte plötzlich die Frage auf, ob die Spieler von Sturm Graz die Auto- und Mitzuschüsse, die teilweise als Schwarzzahlungen gewertet worden waren, auch tatsächlich bekommen haben. Da sich das nicht klären ließ, vertagte der Richter nach dem achten von neun Plädoyers auf nächste Woche, wenn es dann tatsächlich zu einem Urteil kommen soll.

Der Vormittag verging eher routinemäßig mit der Verlesung von Teilen aus dem Akt. Zu Mittag begann Staatsanwalt Johannes Winklhofer mit seinem Schlussplädoyer, in dem er für Hannes Kartnig neben einer Geldstrafe auch eine „hohe Freiheitsstrafe“ forderte. Kartnig-Verteidiger Richard Soyer verlangte, man möge „die Kirche im Dorf und Gerechtigkeit walten lassen“. Als nächster war der zweite Kartnig-Anwalt, Michael Pacher, am Wort.

Pacher erklärte in Richtung Staatsanwalt: „Das Fundament der Anklage ist Treibsand“, und führte das auch anhand einiger Beispiele aus. Am schwersten wog dabei der Sachverhalt, dass im Zuge der Ermittlungen offenbar nie überprüft worden ist, ob die Zahlungen von Auto- und Wohnungszuschüsse an die Sturm-Spieler nicht nur zugesichert, sondern auch bezahlt worden sind. Daraus folgerte Pacher, dass man diese Beträge weder im Finanzstrafverfahren noch in Bezug auf den Betrug verwerten dürfe. Richter Karl Buchgraber unterbrach die Verhandlung - „das passiert zwischen den Plädoyers einmal in tausend Fällen“, so Pacher -, doch der Sachverhalt ließ sich nicht klären. Also wurde beschlossen, nach dem achten von neun Plädoyers zu vertagen, damit man der Sache auf den Grund gehen könne.

Am nächsten Freitag (17.2.) um 9.00 Uhr wird der Prozess fortgesetzt. Dann soll die Sache mit den Sonderzahlungen erläutert werden, das neunte Plädoyer gehalten und das Urteil gesprochen werden. (APA)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Do, 09.02.2012  14:18
aktualisiert: Do, 09.02.2012  19:03
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