Berwang verliert teuren Prozess
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Von Helmut Mittermayr
Berwang – Eine Berwanger Familie hat im Jahre 2004 an die Gemeinde Berwang für die Errichtung eines Rundweges (öffentlicher Gemeindeweg) 232 Quadratmeter Grund abgetreten, wobei über die Höhe des Abtretungspreises keine Einigung erzielt werden konnte. Die Gemeinde vertrat den Standpunkt, dass nur fünf Euro als angemessen anzusehen wären, der abgetretene Baugrund müsste wie Freiland bewertet werden, weil er zum Zeitpunkt der Abtretung nicht erschlossen war.
Die Berwanger Familie, vertreten durch den Reuttener Rechtsanwalt Gerhard Mader, machte hingegen geltend, dass ein reduzierter Baulandpreis bezahlt werden müsste, weil die abgetretene Fläche schon als Bauland gewidmet war und die fehlende Erschließung lediglich einen Wertabschlag rechtfertigte, nicht jedoch die Bewertung als Freiland.
Als außergerichtliche Vergleichsbemühungen scheiterten, klagte Mader im Frühjahr 2006 einen Betrag von 11.600 Euro ein, das sind 50 Euro pro m². Mehrmals wurde vom Erstgericht ein Vergleich angeregt, wobei der Bürgermeister am Ende des erstinstanzlichen Verfahrens zuletzt ein Vergleichsangebot von 8000 Euro im Gerichtssaal strikt abgelehnt hat, erklärt der Jurist. Das Landesgericht Innsbruck hat im ersten Rechtsgang dem Berwanger Kläger im März 2008 9280 Euro zugesprochen. Die Gemeinde hat dagegen berufen und vom OLG Innsbruck zur Gänze Recht erhalten, das Tiroler Berufungsgericht hat die Klage komplett abgewiesen. Das wiederum nahm RA Mader nicht hin und ging vor den OGH nach Wien. Das Höchstgericht hob im Februar 2009 die Entscheidung des OLG auf und gab Anweisungen, wie die Unterinstanzen den Entschädigungsbetrag errechnen sollten.
Die Gemeinde versteifte sich weiter auf fünf Euro pro Quadratmeter und stützte sich auf Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes und Enteignungsbestimmungen des Tiroler Straßengesetzes. Dort stehe, dass die abgetretene Fläche wertmäßig als eine „nicht bebaubare Fläche“ anzusehen sei. Ein Gutachten ergab hingegen, dass eine nicht bebaubare Baulandfläche mit 35 Prozent des Baulandpreises zu beurteilen wäre. Mehrere weitere Gerichtsgänge mit jeweils unterschiedlich hoher Entschädigungssumme und „Siegern“ folgten.
Der Oberste Gerichtshof hat mit der nun vorliegenden endgültigen Entscheidung der Rechtsansicht von Mader voll beigepflichtet, den Standpunkt Berwangs verworfen und dem Kläger die vollen 12.495 Euro samt Zinsen seit 2004 sowie die vollen Prozesskosten zugesprochen. Diese Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar. Die Gemeinde Berwang hat daher ihrem Bürger mit Zinsen und Kosten mehr als 38.000 Euro zu bezahlen, hinzu kommen die eigenen Prozesskosten, die sich auf mehr als 22.000 € belaufen. Insgesamt hat dieser Rechtsstreit den Steuerzahler mehr als das Fünffache dessen gekostet, was bei einer außergerichtlichen Einigung zu zahlen gewesen wäre.
Für RA Mader war dies der längste, spannendste und nahezu schwierigste Prozess in seiner Laufbahn, war doch sein Klient nicht rechtsschutzversichert und er musste daher als Privatperson gegen eine Körperschaft ein riesiges finanzielles Risiko eingehen.





