15.07.2012
Tirol

Zu lang, zu viel, zu wenig Lohn: Ferialarbeiter werden abgezockt

Egal ob Ferialjob oder Praktikum: Immer wieder werden junge Tiroler ausgenutzt. Vor allem bei der Bezahlung haben sie oft das Nachsehen.
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Ferialjob ohne Pannen

Vertrag: Tätigkeit, Arbeitszeit, Beginn und Ende der Beschäftigung sowie die Bezahlung sollen darin festgehalten werden. Die AK rät zu einer schriftlichen Vereinbarung.

Arbeitszeit notieren: Um im Streitfall gewappnet zu sein, empfiehlt sich die Aufzeichnung der Arbeitszeit. Eine diesbezügliche Vorlage gibt es auf www.ak-tirol.com.

Lohn: Auch ein Ferienjob muss mindestens nach Kollektivvertrag bezahlt werden. Gibt es keinen Kollektivvertrag, steht eine angemessene Entlohnung zu.

Von Katharina Zierl

Innsbruck – Eine Verletzung. Die Folge: Arbeitsunfähigkeit. Im Rahmen eines Pflichtpraktikums war Evelyne im Außerfern beschäftigt. Ein Vertrag wurde abgeschlossen. Nach der Verletzung dann die bittere Nachricht des Arbeitgebers: Er beendete das Dienstverhältnis und gab als Grund die einvernehmliche Lösung an. Die Praktikantin wusste von einer einvernehmlichen Lösung allerdings nichts – und wandte sich an die Arbeiterkammer. Die Forderung nach einer Fortzahlung des Lohnes bis zum Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses war erfolgreich. 560 Euro brutto wurden der Praktikantin nachbezahlt.

Ein Beispiel, keinesfalls ein Einzelfall. Egal ob Pflichtpraktikum oder normaler Sommerjob: Immer wieder werden junge Menschen über den Tisch gezogen. Tausende Tiroler Jugendliche arbeiten während der Ferien.

Schüler gewisser berufsbildender Einrichtungen müssen für die Dauer einiger Wochen ein im Lehrplan festgelegtes Pflichtpraktikum absolvieren. Vor allem bei der Entlohnung gebe es regelmäßig Probleme, heißt es seitens der Tiroler Arbeiterkammer. Von Normal- über Schwarz- bis hin zu Gratisarbeit reiche die Palette. „Ganz wichtig ist, dass die Jugendlichen nicht zu schüchtern sind. Hier gilt der Grundsatz: Über Geld spricht man. Damit es dann im Nachhinein bei der Abrechnung keine Enttäuschung gibt“, sagt AK-Präsident Erwin Zangerl.

Im Hotel- und Gastgewerbe gebe es für Pflichtpraktikanten genaue Regeln. „In den meisten Branchen ist die Bezahlung aber reine Glückssache, vor allem im Sozial- und Gesundheitsbereich“, betont Zangerl. Auch im Tourismus gibt es trotz klarer Regelungen auch einige schwarze Schafe, wie Bildungslandesrätin Beate Palfrader aus ihrer früheren Tätigkeit als Direktorin der Tourismusschule St. Johann weiß: „Teilweise gab‘s schon Zustände, die nicht gepasst haben. Meist im Ausland, wo ebenfalls einige Schüler ihr Praktikum gemacht haben.“

Alle Betriebe, in denen die Tourismusschüler ihr Pflichtpraktikum absolviert hätten, „wurden von uns besucht und kontrolliert“. Wenn es Probleme gegeben hätte, „dann betraf das meistens die Arbeitszeiten“, sagt Palfrader. Auch wenn klar sei, dass es im Tourismus keine klar abgegrenzten Arbeitszeiten gebe und die Jugendlichen „eine gewisse Flexibilität“ zeigen müssten: „Es kann nicht sein, dass ein Praktikum junge Menschen abschreckt, später in dieser Branche zu arbeiten“, betont die Landesrätin.

Eigentlich sollte jedes Praktikum „eine Win-win-Situation“ sein, sagt Palfrader: „Der Betrieb kann sich über einen jungen, motivierten, neugierigen Mitarbeiter freuen, und der Jugendliche bekommt Einblick in die Branche, in der er in Zukunft tätig sein will“, sagt die Landesrätin. Damit eine Win-win-Situation aber überhaupt möglich sei, „brauchen alle Pflichtpraktika eine gesetzliche Regelung und Mindeststandards bei der Entlohnung“, fordert Zangerl. „Mit dem Ausnutzen junger Menschen beim Berufseinstieg muss Schluss sein.“

Egal ob normaler Sommerjob oder Praktikum: Zangerl rät dazu, „alle Details bereits im Vorfeld zu klären“. Arbeit müsse sich lohnen – „auch für Junge“, sagt der AK-Präsident. Entscheidend sei, „dass bestehende Schlupflöcher geschlossen werden, damit Jugendliche in den Sommermonaten nicht als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden“, sagt Zangerl.

Neben regulären Dienstverhältnissen und Pflichtpraktika gibt es auch die Möglichkeit einer Berufsorientierung. „Das unbezahlte Schnuppern öffnet dem Missbrauch kostenloser Arbeitskräfte Tür und Tor“, erklärt der AK-Präsident. Auch in diesen Fällen sollte laut Zangerl eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden. Die Aufzeichnung von Beschäftigungszeiten und Tätigkeitsumfang sei ebenfalls ratsam: „Nur so können im Nachhinein festgestellte Rechtsansprüche durchgesetzt werden“, betont Zangerl.

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom So, 15.07.2012
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