Ärzte verlieren misshandelte Kinder wieder aus den Augen
Gewalt an Kindern in Österreich
Kinderschutzgruppen: 23 klinische Kinderschutzgruppen und 21 Kinderschutzgruppen österreichweit widmen sich der Diagnostik, Behandlung und Prävention von Kindesmissbrauch.
49 Fälle: In Tirol wurden 49 Fälle der Kinderschutzgruppe zugewiesen. Gewalt, Alkohol und Überforderung waren die häufigsten Gründe für die Misshandlungen. In Österreich werden im Jahr im Durchschnitt 785 Fälle von Gewalt an Kindern bei der Polizei angezeigt.
Von B. Warenski und L. Pircher
Innsbruck, Wien, Graz – In Österreich werden jedes Jahr im Durchschnitt 785 Fälle von Gewalt an Kindern bei der Polizei angezeigt. Über einen Zeitraum von fünf Jahren starben 66 Kinder an den Folgen von Missbrauch oder Misshandlung. Es wird geschätzt, dass jedes zehnte Kind in Österreich Opfer von Gewalt wird. Kommen die misshandelten, sexuell missbrauchten oder verwahrlosten Kinder in die Klinik, kümmern sich österreichweit an den Kliniken mit Kinderabteilung die Kinderschutzgruppen – Teams von Kinderärzten, Kinderchirurgen, Vertreter des Pflegedienstes, Psychologen und Psychotherapeuten – um die Opfer. Die Gruppe entscheidet auch, ob Anzeige gegen den/die Täter erstattet wird oder ob das Kind in sein gewohntes Umfeld zurückkehren kann. „Wenn Anzeige erstattet wird, ermittelt die Polizei, die Familie wird ausgegrenzt, der Vater landet vielleicht im Gefängnis, es folgen finanzielle Schwierigkeiten und es ist letztendlich das Kind, das für alles verantwortlich gemacht wird“, sagt der Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie, Günter Fasching. Handelt es sich nicht um eine schwere Körperverletzung und sind die Eltern kooperationsbereit, „ist die Rückkehr in die Familie meist mehr zum Wohl der Kinder“, ist Fasching überzeugt. Doch mit der Entlassung aus dem Krankenhaus verlieren die Kinderschutzgruppen die Opfer aus den Augen. Die Kinder wechseln in die Verantwortung der Jugendwohlfahrt und damit reißt der Informationsfluss an die Ärzte und Psychologen ab, kritisiert Fasching. „Es wäre unbedingt erforderlich zu wissen, wie das Familienleben des betroffenen Kindes weiter verläuft, um auch im Bedarfsfall doch noch Anzeige erstatten zu können. Der Datenschutz unterbindet entsprechende Auskünfte an die Kinderschutzgruppen und das erschwert die Arbeit von Jahr zu Jahr“, sagt Fasching, der eine Lockerung des Datenschutzes dringend einfordert.
Klaus Kapelari, Kinder- und Jugendarzt und Leiter der Kinderschutzgruppe an der Klinik Innsbruck, kann für ganz Österreich „diese Forderung nur unterstützen. Allerdings haben wir in Tirol seit Kurzem den Sonderfall, dass die Verschwiegenheitspflicht gegenüber Gesundheitsberufen aufgelöst ist, das hilft uns beim Arbeiten immens.“ Damit der Informationsaustausch in den übrigen Bundesländern auch funktioniert, sind Bund und Länder gefordert. Gerhard Aigner vom Gesundheitsministerium versteht das Anliegen der Ärzte. „Wir unterstützen dieses Begehren, aber wir stoßen beim Familienministerium, das das Jugendwohlfahrtsgesetz lockern müsste, nur auf Ablehnung.“ Im Familienministerium will man von diesem strikten „Nein“ (Die Ablehnung liegt auch schriftlich vor!) nichts wissen. „Wir sind grundsätzlich diskussionsbereit. Wir können uns einen begrenzten Informationsfluss vom Jugendwohlfahrtsträger zum Arzt vorstellen, solange dieser ausschließlich für den stärkeren Schutz des Kindes für notwendig erachtet wird“, heißt es aus dem Familienministerium. Für eine Neuregelung bedürfe es aber der Zustimmung aller Bundesländer.





Startschuss für neuen Landtag

