Umweltfrevel angeklagt
![]() Foto: ZOOM-TIROL (Symbolfoto)
|
||
Innsbruck – Ein nicht alltäglicher Prozess findet heute am Landesgericht statt. Ist doch ein Osttiroler Agrarobmann wegen des strafrechtlichen Vergehens der Gefährdung des Tier- und Pflanzenbestandes angeklagt, da er als Obmann der Agrargemeinschaft für einen massiven Umweltfrevel in der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern verantwortlich sein soll.
Erster Staatsanwalt Josef Rauch wirft dem 37-Jährigen vor, dass dieser bis November 2010 massive Geländeplanierungen, Uferbegradigungen sowie Bachvertiefungen mittels Bagger auf zwei Flächen im Ausmaß von 2,15 Hektar und 7400 m³ in der Kernzone sowie auf einer etwas außerhalb des Nationalparks liegenden, jedoch als Naturschutzsonderfläche ausgewiesenen Fläche im Ausmaß von 4000 m³ veranlasst habe.
Dort wäre laut Anklage durch die Errichtung eines provisorischen Zufahrtsweges sogar ein Moor überschüttet worden. Ankläger Rauch sieht durch die Agraraktivitäten rund um den Nationalpark deshalb eine Gefahr für den Tier- und Pflanzenbestand „erheblichen Ausmaßes“.
Andreas Stutter, Vizepräsident des Landesgerichts, erklärte der TT, dass die Arbeiten durch die Agrargemeinschaft nach Unwettern im Bereich des Nationalparks getätigt wurden. Dem Agrarobmann drohen im Fall einer Verurteilung eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Haft. (fell)






