Abschussquote nicht erfüllt, Streit in der Landesjagd
Landesjagd Pitztal
Landesjagd: Das Land hat seit 1949 im Pitztal Jagdreviere für Ehrenabschüsse gepachtet. Mit vier Jagdgebieten und 22.342 Hektar ist sie die größte zusammenhängende Jagd in Tirol. Sie wird von fünf Berufsjägern betreut.
Noch einmal verlängert: Nach vielen Diskussionen darüber, ob eine eigene Landesjagd noch zeitgemäß ist, wurden die Pachtverträge für die Landesjagd 2009 noch einmal um zehn Jahre verlängert. Die Landesjagd wird jetzt auch stärker als bisher für jagdliche Grundlagenforschung und Ausbildung der Jägerschaft im Sinne einer Modelljagd verwendet.
Von Peter Nindler
Innsbruck – Es ist ein Rechtsstreit mit Folgen, der jetzt auf dem Tisch von Agrarreferent LHStv. Anton Steixner (VP) liegt. Es geht um nicht erfüllte Abschussquoten und darum, dass der Verwaltungsgerichtshof jetzt erkannte, dass für die Landesjagd eigentlich keine Abschusspläne erstellt werden können, weil sie kein Jagdgebiet im Sinne des Tiroler Jagdgesetzes ist. Die Landesjagd stellt lediglich einen Überbegriff für vier im Pitztal vom Land Tirol gepachtete Jagdgebiete dar. Ins Rollen brachte die Sache ein pikantes Strafverfahren gegen den ehemaligen Jagdleiter der Landesjagd, Ex-Landesamtsdirektor Hermann Arnold, der diese Funktion bis 2009 innehatte.
Denn gerade in der Landesjagd wurden 2008 die Abschusspläne für Reh- und Steinwild nicht erfüllt. 17 Stück Rehwild und 34 Stück Steinwild wurden zu wenig geschossen. Die BH Imst leitete ein Verwaltungsstrafverfahren ein und erteilte Arnold eine Ermahnung. Das ließ sich Arnold nicht gefallen und bekämpfte den Bescheid.
Arnolds Anwalt, Christoph Arnold, erklärte, dass die 2005 erfolgte Bestellung seines Vaters zum Jagdleiter der Landesjagd gar nicht rechtskonform gewesen sei, weil es rechtlich keine Landesjagd gebe. Und letztlich sei Hermann Arnold nicht mit jedem einzelnen Jagdareal betraut worden.
Diese Argumentation hielt, der Verwaltungsgerichtshof gab in einem jetzt vorliegenden Urteil Hermann Arnold Recht. Unterm Strich fällt die Landesjagd in der vorliegenden Form nicht unter das Jagdgesetz und Arnold konnte deshalb gar nicht die Nichterfüllung des Abschussplanes vorgeworfen werden.
Agrarreferent LHStv. Toni Steixner kündigte gestern eine intensive Prüfung des Höchstgerichtserkenntnisses an. „Offensichtlich müssen wir hier in der Struktur etwas ändern, damit das Jagdgesetz auch auf die Landesjagd anwendbar ist.“ Möglicherweise treffe dies auch auf weitere Jagdgebiete zu.
Hinsichtlich der vorgeschriebenen Erfüllung der Abschussquote in der Landesjagd ist jetzt ein inhaltlicher Streit entbrannt. Während Arnolds Nachfolger als Jagdleiter, Franz Pegger, betont, „dass unter meiner Führung die Abschusspläne beim Rotwild ausnahmslos und beim Steinwild nahezu erfüllt werden“, widerspricht ihm der ehemalige Landesamtsdirektor. „Das ist bei der im Hochgebirge gelegenen Landesjagd auf Grund ihrer Struktur und Ausrichtung gar nicht möglich.“ Er habe sich dafür auch nicht verantwortlich machen lassen und den Strafbescheid der Bezirkshauptmannschaft Imst bekämpft. „Auch wenn mir vorgeworfen wurde, nicht selbst gejagt zu haben, so habe ich dies nicht als meine Aufgabe gesehen.“






