29.05.2010, 07:18  Aktualisiert: 18.10.2010, 10:55 

Österreich

Tierschützer-Prozess: SPÖ verlangt Änderung des „Mafia-Paragrafen“

Die SPÖ möchte den „Mafia-Paragrafen“ entschärfen. Er soll noch vor dem Ende des Tierschützer-Prozesses geändert werden.
Um zu verhindern, dass weitere zivilgesellschaftliche Organisationen nach dem selben Muster verfolgt werden könnten, will der SP-Justizsprecher den Paragrafen ändern. Foto: APA

Wien – Die SPÖ will den umstrittenen „Mafia-Paragrafen“ ändern - und zwar noch vor Ende des derzeit in Wiener Neustadt laufenden Tierschützerprozesses. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) hat eine Änderung der 2008 geschaffenen Bestimmung mit Verweis auf das laufende Verfahren bisher abgelehnt. SP-Justizsprecher Johannes Jarolim will das nicht mehr akzeptieren: „Das hat mit dem laufenden Verfahren nichts zu tun.“ Es gehe schließlich darum, dass der Gesetzgeber den „Regelungsgehalt“ eines missverständlichen Gesetzes präzisiere, auch wenn die Änderung den in Wiener Neustadt Angeklagten zu Gute kommen würde.

Der 2008 geschaffene Paragraf 278a des Strafgesetzbuches stellt die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation unter Strafe. Wer sich an einer Organisation beteiligt, in deren Rahmen „schwerwiegende Strafbare Handlungen“ gegen Leib, Leben oder Vermögen Dritter geplant werden, muss also mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft rechnen. Strafbar ist schon die Mitgliedschaft in der Organisation, ohne dass den Angeklagten eine konkrete Straftat nachgewiesen werden muss.

Was ursprünglich als Maßnahme gegen mafiöse Netzwerke gedacht war, geriet nun allerdings zur Handhabe gegen mutmaßlich radikale Tierschützer. Sieben von ihnen wurden Anfang März wegen angeblicher Sachbeschädigungen und Drohungen (u.a. gegen die Modekette Kleider-Bauer) angeklagt, für die im Prozess bisher aber keine Sachbeweise vorgelegt wurden. Sechs weitere Tierschützer stellte die Staatsanwaltschaft wegen der bloßen Mitgliedschaft in einer angeblichen „kriminellen Organisation“ vor Gericht.

Jarolim will den „Mafia-Paragrafen“ nun ändern, um zu verhindern, dass weitere zivilgesellschaftliche Organisationen nach dem selben Muster verfolgt werden könnten. Konkret soll festgehalten werden, dass der Paragraf nicht gegen Organisationen gerichtet werden kann, die sich staatlich anerkannten Zielen wie Umwelt-, Tier- und Minderheitenschutz widmen. „Die kann man nicht mit dem gleichen strafrechtlichen Hammer niederdreschen, wie Organisationen, die sich das Ziel setzen, strafrechtliche Handlungen zu setzen“, betont Jarolim.

Verhandeln möchte Jarolim die Entschärfung des „Mafia-Paragrafen“ gleichzeitig mit der Behandlung des „Terrorismuspräventionsgesetzes“ im Parlament. Über dieses ebenfalls umstrittene Vorhaben hält der Justizausschuss am 1. Juli ein Hearing ab. „Es kann nicht sein, dass wir uns intensiv mit dieser Materie befassen, in Kenntnis, dass es in einem anderen Bereich (dem Par. 278a, Anm.) völlige Unschärfen gibt“, betont der SP-Justizsprecher. Die Änderung würde dann auch für die in Wiener Neustadt Angeklagten gelten. (APA)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Sa, 29.05.2010  07:18
aktualisiert: Mo, 18.10.2010  10:55
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