01.08.2010

Innsbruck

Scharfe Regeln für Veranstalter gefordert

Statt Beileidsbezeugungen härtere Vorgaben für Veranstalter. Das fordert der Innsbrucker Jurist Heinz Barta anlässlich der Duisburg-Tragödie.
Mehr zum Thema

Innsbruck – Die Massenpanik bei der Loveparade ist kein Einzelfall. Immer wieder kommt es bei Groß­ereignissen – wie auch am Bergisel – zu Katastrophen. Dass man nachher trauert, ist wichtig, aber bei Weitem nicht genug. Wer mit derartigen Events punkten und auch an ihnen verdienen will, sollte zu strengen Vorkehrungen gezwungen werden, sagt Universitätsprofessor Heinz Barta. Er kümmert sich derzeit auch um die Schadenersatzansprüche der Missbrauchs- und Gewaltopfer in den Tiroler Kinderheimen.

Was kann man den Veranstaltern vorschreiben, damit nur diejenigen zum Zug kommen, die die Sicherheit Ernst nehmen?

Heinz Barta: Man muss hier auch in Österreich neue Wege beschreiten, weil immer mehr Großveranstaltungen stattfinden. Diese beschwören Gefahren herauf, auch wenn man davon nichts wissen will. Insofern sind solche traurigen Ereignisse schon Anlass, dass man in Zukunft konsequenter denkt. Dass man Veranstalter bereits im administrativen Genehmigungsverfahren im Rahmen der rechtlichen Vereinbarungen zu verschiedenen Dingen verpflichtet. Das würde vielleicht bei Veranstaltern dazu führen, dass sie genauer darüber nachdenken, wofür sie im Eventualfall einzustehen haben.

Was würde hier präventiv Sinn machen?

Barta: Ich könnte mir vorstellen, dass man Veranstalter gerade bei Groß­events verpflichtet, eine Art Bankgarantie (sichert vertragliche Verpflichtungen unterschiedlichen Ursprungs ab) zu legen. Damit würde sichergestellt, dass Geld zur Verfügung steht, das sofort an Betroffene ausgeschüttet werden kann, denn es ist ja nicht klar, dass die Versicherungen immer und sofort einspringen. Mit dieser Vorgabe hätten natürlich nicht viele Veranstalter eine Freude. Ich höre schon den Einwand, dass man damit viele Events verhindert.

Könnte man im Genehmigungsverfahren Verantwortliche bereits namentlich festlegen?

Barta: Man könnte die Verantwortlichen – sowohl aus den Reihen des Veranstalters als auch der Institution, die das Ereignis genehmigt – benennen. Das würde natürlich auch nicht auf große Freude stoßen.

Gibt es noch Vorgaben, die Sinn machen?

Barta: Ja. Im Falle eines Unfalls in größerem Ausmaß ist eine unabhängige Instanz einzurichten. Sie ist zuständig für die Schadensabwicklung. Das heißt u.a., dass dort Infos für die Opfer und Angehörigen zusammenlaufen und von dort hinausgehen und man sich um die weiteren rechtlichen Schritte kümmert.

Die Stadt Duisburg will wohl von einer derartigen Stelle nichts wissen?

Barta: Nein, im Gegenteil. Man macht nichts anderes als abzuwimmeln, weil die Institutionen natürlich Angst haben, dass sie etwas sagen, woraus man ihnen – bildlich gesagt – später rechtlich einen Strick drehen und sie dafür verantwortlich machen könnte. Aber grundsätzlich wäre die Stadt auch keine gute Anlaufstelle, weil die rechtliche Grundregel lautet, dass der unmittelbar betroffene Schädiger als Instanz nicht geeignet ist. Auch die eingeschalteten Versicherungen halte ich für keine optimale Anlaufstelle.

Ist für das Unglück jemand verantwortlich und wird man einen Schädiger dingfest machen?

Barta: Dass Verantwortlichkeit vorliegt, weil Verkehrssicherungsvorschriften bei der Veranstaltung verletzt wurden, ist klar. Aber um das Ausmaß ringt man sicher noch Jahre, weil es ohne Gerichtsverfahren nicht gehen wird. Womöglich wird auch der Instanzenweg beschritten und das bedeutet für Betroffene, dass ihnen eine lange und schmerzvolle Zeit bevorsteht.

Zivil- oder strafrechtliche Verfahren?

Barta: Beides. Häufig werden erst die Strafverfahren geführt. In diesem Fall wird es dabei um die Frage der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung gehen. Wenn Verschulden feststeht, tut man sich leichter, zivilrechtliche Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Wenn wir uns an das Bergisel-Unglück beim Air & Style-Wettbewerb erinnern, wissen wir, dass die Folgekosten enorm waren. Eltern mussten Häuser umbauen, um ihre Kinder daheim zu pflegen. Wer kommt dafür auf?

Barta: Die Folgekosten sind in den Schadenersatzansprüchen beinhaltet. Heilungskosten sind enorm normativ aufgeladen, wie man sagt. Das heißt, dass darin nicht nur die unmittelbaren Behandlungskosten beeinhaltet sind. Hier geht es eventuell auch um – wie Sie sagen - Hausumbauten und um Rehabilita­tionskosten. Aber bis Geld fließt, kann das Jahre dauern.

Bei all diesen Tragödien ist kein Verantwortlicher hinter Gittern gelandet. Schmerzt das die Opfer und Angehörigen?

Barta: Das Strafrecht in Österreich hat den Grundsatz: im Zweifel für den Beschuldigten. Wenn man nicht wirklich klipp und klar beweisen kann, dass jemand für etwas Verschulden trifft, wird er mangels an Beweisen freigesprochen. In schwierigen Fällen, in denen ein Unglück auf echte Schlampereien zurückzuführen ist, mag das bei Betroffenen stärker im Vordergrund stehen. Sonst geht es aber primär um Zahlungen von Schmerzensgeld, Schadenersatz, Heilungskosten, Verdienstentgang etc.

Was bringt bei derartigen Tragödien oder auch bei der BP-Katastrophe eine Sammelklage?

Barta: Jetzt wäre es in Duisburg für eine derartige Klage zu früh. Zuerst muss man einen Beklagten haben (Einzelperson, Gesellschaft oder Institution). Zudem müssen die gesammelten Ansprüche aufgelistet sein. Dann macht das sehr Sinn, denn es gilt der alte Grundsatz, dass man mit vereinten Kräften stärker als ein Einzelner ist. Einer Firma wie BP ist es egal, ob ein Prozess drei oder fünf Jahre dauert. Für einen Einzelnen kann das ruinös sein.

Das Interview führte Brigitte Warenski.

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom So, 01.08.2010
Vorteilszone
Partyfotos
Gewinnspiele
Parship
radio.at
Unterkunftssuche
Panoramabilder
Panoramabilder
"HEISZE TASTEN"
Panoramablick
AGB Kontakt Impressum