303 Seiten Anklageschrift im Schlepperei-Prozess
Neun Angeklagte sollen als Bande 145 Kubaner nach Österreich geschleppt haben. 103 Zeugen sind dazu beantragt.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck – Erneut könnte Innsbruck Schauplatz eines Großprozesses werden. So sind nach dreijährigen Ermittlungen neun Personen – für alle gilt die Unschuldsvermutung – der Schlepperei von Kubanern in krimineller Vereinigung angeklagt. Ursprünglich ermittelte das Landeskriminalamt gar gegen 104 Verdächtige, von denen einzelne schon verurteilt oder freigesprochen wurden.
Die verbliebene Anklageschrift mit rekordverdächtigen 303 Seiten hat es dennoch in sich: Die zwei kubanischstämmigen hauptangeklagten Frauen sind mittlerweile in die USA geflüchtet, unter den Angeklagten befindet sich ein Tiroler Arzt.
145 Kubaner sollen innerhalb von zwei Jahren geschleppt worden sein. Um hierbei Licht ins Dunkel zu bringen, sollen – bei Rechtskraft der Anklage – erst einmal 103 Zeugen und 67 informierte Vertreter zur angeklagten Schlepperbande aussagen. Da wird man Strafrichter Andreas Mair seitens des Landesgerichts wohl wieder eigens den Schwurgerichtssaal zur Verfügung stellen müssen. Den Angeklagten wird teils vorgeworfen, dass sie über die zwei Kubanerinnen für Geld „Verpflichtungserklärungen“ abgegeben hätten. Diese waren dann Grundlage für das dreimonatige Touristenvisum der Kubaner. Dafür muss der Gastgeber jedoch ein geregeltes Einkommen nachweisen, um für den Gast eventuell haften zu können. Hierbei soll es teilweise zu unwahren Angaben und Urkundenfälschungen gekommen sein. Überhaupt sieht die Staatsanwaltschaft den Tiroler Fall nur als Schlepperzelle eines internationalen Netzes. Schlepperlöhne von 3000 bis 8000 Euro soll die Organisation verlangen und teils pro Scheineinladung 500 Euro kassiert haben.
Genau dagegen wendet sich einer der Angeklagten gegenüber der TT: „Etwas Geld mussten wir für Aufwand und das Haftungsrisiko schon verlangen. Ansonsten handelte es sich um reine und verdienstlose Gefälligkeiten – meist für Freunde des lateinamerikanischen Tanzes!“
Verteidiger Michael Kramer vertritt gleich vier der Angeklagten: „Wir beeinspruchen diese Anklage jedenfalls. Auch wird der Europäische Gerichtshof erst klären müssen, ob die Verpflichtungserklärungen überhaupt mit dem Gesetz übereinstimmen!“















Ihre Meinung zu diesem Thema
jetzt anmelden