International
Wenn der Geheimdienst klingelt
Von Christian Jentsch
Moskau – Der russische Inlandsgeheimdienst FSB kann mit einem neuen Gesetz künftig bei bloßem Verdacht auch ohne Beweise gegen Bürger vorgehen und sie zu einem „vorbeugenden Gespräch“ laden. Die Staatsduma in Moskau winkte das Gesetz in dritter und abschließender Lesung ohne lange Debatte durch. Juristen und Bürgerrechtler sehen darin die Rückkehr des sowjetischen Überwachungsstaates mit KGB-Methoden. Das von Russlands Präsident Dmitri Medwedew initiierte Gesetz wurde mit 354 Stimmen aus der Regierungspartei „Einiges Russland“, die über eine Zweidrittelmehrheit im Parlament verfügt, angenommen. Gegen das Dekret stimmten Abgeordnete der Kommunisten, auch die kremltreue Fraktion „Gerechtes Russland“ stellte sich gegen das Dekret.
Demnach kann der FSB Bürger allein bei auffälligem Verhalten oder einem Verdacht zu einem „vorbeugenden Gespräch“ vorladen. Damit soll eine mögliche spätere Straftat „gegen die Sicherheit des Landes“ verhindert werden. Nach offizieller Lesart dient das Dekret der Bekämpfung von Extremismus und dem Anti-Terror-Kampf. Kritiker sehen darin ein neues Mittel zur Einschüchterung Andersdenkender.
Vor dem Gebäude wurden mindestens drei Angehörige der nicht im Parlament vertretenen Oppositionspartei Jabloko festgenommen. Sie hatten auf Flugblättern kritisiert, dass in einem Land mit der auch von Medwedew oft kritisierten Justiz-Willkür ein solches Gesetz in den Händen des sowjetisch geprägten Geheimdienstes eine „Gefahr für die Gesellschaft“ sei.
Im Gespräch mit der Tiroler Tageszeitung relativiert Russland-Experte Gerhard Mangott von der Universität Innsbruck freilich die Schärfe des neuen Gesetzes. „Einige Bestimmungen, die kritisiert wurden, sind im nun verabschiedeten Gesetz nicht mehr enthalten. Man hat auf den öffentlichen Druck offensichtlich reagiert und kritische Stimmen nicht negiert“, so Mangott. So können Bürger, wie ursprünglich im Dekret vorgesehen, nun doch nicht ohne Einschaltung der Gerichte bis zu 15 Tage eingesperrt werden. Und wer der Vorladung des Geheimdienstes zum Gespräch nicht folgt, hat laut Mangott nicht viel zu befürchten. „Das entschärfte Gesetz kann man auch als eine deutliche Abfuhr für die Falken im Inlandsgeheimdienst interpretieren. Was natürlich bleibt, ist ein gewisses Einschüchterungspotenzial“, erklärt der Russland-Experte Mangott.
Russische Anwälte, Bürgerrechtler und Regierungskritiker hatten im Vorfeld der Verabschiedung vor alten KGB-Methoden gewarnt. Das Dekret sei ein Schlag gegen die Persönlichkeitsrechte, eine Rückkehr zur absoluten Stasi-Willkür und Kontrolle über friedliche Bürger, hieß es in einem Schreiben der Gesetzesgegner an den russischen Föderationsrat. Das Dekret bleibe ungeachtet einiger Änderungen eine „Gefahr“ für die Gesellschaft. Der Föderationsrat muss das Gesetz nach dem Duma-Beschluss noch absegnen, bevor es durch Medwedews Unterschrift in Kraft tritt. Zu den Unterzeichnern des Protest-Appells gehören der Präsident der russischen Anwaltskammer, Genri Resnik, die Leiterin der Moskauer Helsinki-Gruppe, Ljudmila Alexejewa, der Chef der russischen Menschenrechtsorganisation, Oleg Orlow, sowie Schriftsteller und Oppositionspolitiker. Medwedew hingegen verteidigte das neue Gesetz auch gegen Kritik aus dem Ausland. So mahnte die deutsche Bundeskanzlerin Merkel bei ihrem Besuch in Moskau die Einhaltung der Menschenrechte in Russland ein. Wobei der Russland-Experte Gerhard Mangott eines anmerkt: „Obwohl die Gesetzesinitiative aus dem Präsidialamt kam, ist Medwedew über die Entschärfung des Gesetzes wohl alles andere als unglücklich.“




