Innsbruck
Neues Schischulgesetz macht Spartenschulen möglich
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Das neue Schischulgesetz wurde von der Regierung beschlossen - für die ÖVP ein großer Wurf, für die SPÖ längst fällig. Foto: Böhm
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Innsbruck – Im Rahmen eines Umlaufbeschlusses auf Antrag von Landeshauptmann Günther Platter (VP) hat die Tiroler Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Tiroler Schischulgesetz 1995 geändert wird, verabschiedet. Die Novelle sieht einige zentrale Änderungen vor. So wird die Einführung von Spartenschischulen künftig möglich sein, entsprechend soll auch das Ausbildungssystem angepasst werden. Grundsätzlich gilt: Die höchste Qualifikation in der jeweiligen Sparte ist für die Erteilung einer Schischulbewilligung notwendig. Entsprechende Diplomlehrgänge für die Bereiche Snowboard und Langlauf sollen vom Verband ausgearbeitet und angeboten werden.
22 Jahre „bis selbst die härtesten Schädel einlenkten“
„Die heute von der Regierung beschlossene Schischulgesetz-Novelle ist ein erneuter Beweis dafür, dass sich die SPÖ-Tirol für den Rechtsstaat und gegen die Klientelpolitik der ÖVP einsetzt“, sagt SP-Klubobmann Ernst Pechlaner zum fast schon endlosen Kampf um eine verfassungskonforme Version des Tiroler Schischulgesetzes.
„22 Jahre unentwegten Einsatzes habe es gebraucht, bis selbst die härtesten Schädel endlich einlenkten und eine Novellierung zulassen, die der Verfassung entspricht“, so Pechlaner in einer Aussendung. Der Verfassungsgerichtshof habe bereits 1988 festgestellt, dass die Nichtzulassung von Ein-Mann-Betrieben sowie Spartenschischulen dem Grundsrecht der Freiheit der Erwerbsbetätigung widerspricht.
Ende 2008 legte die ÖVP neuerlich einen Entwurf für ein Schneesportunterrichtsgesetz vor, der genauso wie alle Vorgängerregelungen verfassungswidrig war. Der SPÖ-Landtagsklub lehnte in seiner Stellungnahme die fortgesetzte Missachtung der Erwerbsfreiheit ab, um die alt eingesessenen Schischulen vor unliebsamer Konkurrenz zu schützen. Die SPÖ habe sich letztlich durchgesetzt.
Reine Schibegleitung fällt aus dem Gesetz
Nicht mehr vom Gesetz erfasst wird die reine Schibegleitung auf der Piste. Weiterhin in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt das erwerbsmäßige Führen oder Begleiten von Personen auf Schitouren und bei Abfahrten im freien Schiraum. Im Zuge der Novellierung werden auch notwendige europarechtliche Anpassungen vorgenommen. Sie betreffen die vollständige Umsetzung der „Diplomanerkennungsrichtlinie“ sowie die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie.
Insgesamt bringt die Novellierung deutliche Verbesserungen, ist LH Günther Platter überzeugt: „Mit der Novellierung werden einerseits die festgestellten Mängel beseitigt. Auf der anderen Seite machen wir die Tiroler Schischulen fit für die Zukunft. An der schon bislang bestens bewährten hohen fachlichen Qualifikation der Lehrkräfte wird weiterhin konsequent festgehalten. Die Gesetzesnovelle berücksichtigt zugleich die Erfordernisse der Praxis und kommt somit auch dem tatsächlichen Bedarf im Wintertourismus entgegen.“
Im Juli soll die Novelle zum Tiroler Schischulgesetz im Tiroler Landtag behandelt werden. In Kraft treten soll das neue Gesetz mit 1. Oktober 2010. (red)
aktualisiert: Di, 15.02.2011 14:44




