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Stürmer: Anwaltsbrief wegen Bundeshymnen-Interpretation
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Christina Stürmer – eine „große Tochter“ Österreichs – soll wegen diesen beiden Worten eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Foto: APA
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Wien – Um die von Christina Stürmer gesungene Pop-Version der Bundeshymne, die Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) in ihrer PR-Kampagne für die „Bildungsreform für Österreich“ einsetzt, ist ein Rechtsstreit entbrannt.
Wie der ORF berichtet, verlangt der Sessler-Verlag, der die Erben der Textdichterin Paula von Preradovic vertritt, von Stürmer und Schmied Unterlassungserklärungen.
Eingriff ins Urheberrecht
Die Begründung: Stürmer singt von der Heimat „großer Söhne und Töchter“, diese Textveränderung sei ein „Eingriff in das Persönlichkeitsurheberrecht“, so Verlags-Geschäftsführer Ulrich Schulenburg.
Eine „poppige Version“ der Bundeshymne hält Schulenburg generell für eine „Absurdität“, „das kann nicht im Sinne des Staates sein“.
Der vom Verlag beauftragte Rechtsanwalt, Georg Zanger, verlangt von Stürmer und dem Unterrichtsministerium innerhalb von drei Tagen Unterlassungserklärungen.
Es dabei nicht um Geld, betonte Zanger, „sondern darum, dass das Werk unangetastet bleibt“.
Stürmer „anmaßend“
Zwar habe Dichterin von Preradovic der Republik sämtliche Rechte vermacht, „das hat aber nichts mit den künstlerischen Persönlichkeitsrechten zu tun“.
Stürmer unterstellte er „anmaßendes Vorgehen“. Man könne nicht über den Kopf eines Künstlers hinweggehen und dessen Werk verändern: „Ich würde ja auch nicht in einen Miro oder einen Hundertwasser einfach etwas hineinmalen.“
Bei der Rechtsanwaltskanzlei Lansky, Ganzger und Partner, die die für die Kampagne zuständige Werbeagentur Lowe GGK vertritt, zeigt man sich über die Aufregung verwundert.
50 Prozent ausgeschlossen
Bei dem Zusatz „und Töchter“ handle es sich nicht um eine Bearbeitung, sondern eine Anpassung, die durch die Sensibilisierung im Umgang mit Sprache notwendig geworden sei. Immerhin schließe der Originaltext 50 Prozent der Bevölkerung aus, so Ganzger.
Außerdem seien durch den Zusatz „und Töchter“ weder Sinn noch Qualität des Textes verändert worden.
Bei der musikalischen Interpretation stelle sich die Frage, welche Version Stürmer „bearbeitet“ haben solle, so Ganzger.
Die aus dem 18. Jahrhundert stammende Freimaurerkantate sei schließlich urheberrechtsfrei.
Das Unterrichtsministerium sieht trotz der angekündigten Unterlassungsklage keinen Anlass, die Kampagne zu stoppen. „Wir stehen etwaigen rechtlichen Schritten vollkommen gelassen gegenüber“, betonte ein Sprecher von Ministerin Claudia Schmied (S).
Auch Christina Stürmer dürfte vorerst keine Unterlassungserklärung unterschreiben. „Es besteht noch überhaupt kein Anlass zu handeln“, so ihr PR-Berater Bernd Rengelshausen. Das Ministerium fürchte keine rechtlichen Schritte, „also wieso soll Christl Stürmer sich Sorgen machen“? (TT, APA)
aktualisiert: Sa, 06.02.2010 08:19








