Innsbruck
„Beatles“ klagten Tiroler Disco
Niemand Geringerer als Universal Music sah seine Rechte an den Beatles und dem legendären Hamburger Star Club durch den Innsbrucker Star Club verletzt. Ein Vergleich beendete den Streit.
![]() Bald bekommt der Innsbrucker Star Club einen neuen Namen und wird zur Club Lounge. Universal sah die Markenrechte des legendären Beatle-Star-Clubs in Hamburg verletzt und ortete 150.000 Euro Streitwert.Foto: Böhm |
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Von Reinhard Fellner
Innsbruck, Hamburg, München – Unangenehme Post flatterte im Frühjahr völlig überraschend der Geschäftsführung der Innsbrucker Mausefalle und dem dazugehörigen Star Club in der Innsbrucker Tschamlerstraße ins Haus. Einer großen Münchner Anwaltskanzlei mit nicht weniger als 68 Kanzleimitarbeitern war die Namensgebung des Innsbrucker Clubs im Cineplexx-Gebäude übersauer aufgestoßen.
Kein Wunder, vertritt sie doch den Universal-Music-Konzern, der nicht nur Rechte der Beatles, sondern auch die Vermarktungsrechte des legendären Star Clubs in Hamburg als Wort-, Bild- und Musikmarke innehat.
Der Hamburger Star Club wurde in St. Pauli 1962 eröffnet und war Auftrittsort internationaler Musikstars. Weltweite Berühmtheit erhielt der Star Club durch die Gastspiele der vier berühmten Pilzköpfe aus Liverpool: Dreimal gastierten die Beatles im Club – unter anderem zu dessen Eröffnung. „Love me do“ wurde in Hamburg aufgenommen. Umso weniger passte es Universal da wohl, dass bei Eingabe des Suchbegriffs „Star Club“ im Internet ein starclub-ibk.com vor dem eigentlichen starclub-hamburg.com rangierte. Eine Frechheit. Und eine behauptete Verletzung geschützter Wort- und Bildmarken mit einem Streitwert von 150.000 Euro, wegen der die Universal-Anwälte auf Unterlassung und Entfernung klagten: „Irgendeine Berechtigung für Sie, das Zeichen Starclub zu verwenden, ist nicht erkennbar. Ihre Durchführung von Musik- und Tanzveranstaltungen, ist verwechselbar ähnlich zu den geschützten Produkten unserer Mandantin.“ Auch sei das Logo missbräuchlich in Verwendung.
Der Innsbrucker Anwalt Andreas Oberhofer, der Tiroler schon mehrfach in Sachen Verletzung von Markenrechten im Bereich der Musik- und Filmbranche vertreten hatte, konterte den Münchnern allerdings zunächst. „Die Marke ist in Deutschland geschützt. Die ist in Österreich nicht relevant. Auf gemeinschaftsrechtlicher Basis ist nur eine Bildmarke geschützt, eine Wortmarke mit identer Bezeichnung für ein französisches Unternehmen. Auch von keiner Verwechslungsgefahr ist auszugehen. Dafür ist nach der Rechtsprechung der Gesamteindruck wesentlich!“, gab sich der Innsbrucker Anwalt kämpferisch.
Nach Monaten zäher Verhandlungen hat Oberhofer mit der Mausefalle-Leitung jetzt aber die ideale Lösung gefunden: „Gemeinsam mit Sponsor Heineken taufen wir den bisherigen ‚Star Club Heineken‘ eben in ‚Heineken Star Club Lounge‘ um, wobei der Stern nicht mehr ausgeschrieben wird, sondern durch einen roten Stern symbolisert wird“, erklärt Oberhofer den Vergleich auf höchster Ebene. „Gut für den Club und die Mandantschaft, die jetzt nur ihre eigenen Kosten berappen muss“, meint Andreas Oberhofer.
Ein nächster Streit steht jedoch schon ins Haus. So tätigte die Spirituosenfirma Pernod Ricard in der Mausefalle zu Mitternacht und voller Betriebszeit einen Testkauf. Das Eigenprodukt Malibu sollte es sein. Die Aushilfskellnerin schenkte wie an der Zapfsäule beworben jedoch Bacardi Coco in ein neutrales Glas. Jetzt will Pernod 36.000 Euro. „Das lässt sich die Mausefalle-Gruppe bestimmt nicht gefallen. In Art eines ‚Agent Provocateur‘ werden hier bei Topkunden Klagen provoziert. Pernod soll jetzt eher aufpassen, dass sie nicht ausgelistet werden“, wartet Oberhofer auf Klagseinbringung.















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