Österreich
Wird auch Inlandsverfahren gegen Mensdorff-Pouilly eingestellt?
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Mensdorff-Pouilly will laut eigener Aussage seine Unschuld beweisen. Foto: APA
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Wien – Der Rüstungslobbyist Alfred Mensdorff-Pouilly befindet sich seit Sonntagabend wieder in Österreich. Sein Anwalt Harald Schuster bestätigte am Montagvormittag eine entsprechende Vorab-Meldung des Nachrichtenmagazins „News“. Fragen zum aktuellen Aufenthaltsort und Befinden des Ehemanns der früheren Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (VP) beantwortete Schuster nicht: Dies falle in die Privatsphäre seines Mandanten.
Der am 29. Jänner in London festgenommene Mensdorff-Pouilly war am vergangenen Freitag auf freien Fuß gesetzt worden, nachdem das gegen ihn anhängige britische Verfahren eingestellt wurde. Basis dafür war eine Vereinbarung, welche die britische Anti-Korruptionsbehörde Serious Fraud Office (SFO) und das US-Justizministerium mit dem britischen Rüstungskonzern BAE Systems getroffen hatten.
Kulanzzahlung durch Rüstungskonzern
Der Konzern hatte sich zu untersuchungswürdigen Aktivitäten in Tansania, in die offenbar auch Mensdorff-Pouilly verwickelt war, formell schuldig bekannt und sich bereit erklärt, eine Kulanzzahlung von 30 Millionen Pfund (34,4 Mio. Euro) zu begleichen. Im Gegenzug wurde von einer weiteren behördlichen Verfolgung der Vorgänge in Afrika abgesehen.
„Ich bin froh, wieder in Österreich zu sein, und werde nun auch hier beweisen, dass ich mir nichts habe zuschulden kommen lassen“, soll Mendsdorff nach seiner Landung „News“ anvertraut haben. Ins Detail wollte der Graf nicht gehen: „Wir konzentrieren uns jetzt darauf, voll mit den österreichischen Behörden zu kooperieren, aber nicht Medienarbeit zu leisten.“
Schutz durch Doppelbestrafungsverbot?
Welche Auswirkungen die Niederschlagung des gegen Mensdorff-Pouilly gerichteten britischen Verfahrens auf die seit über einem Jahr laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien hat, wird sich erst in einigen Wochen weisen. Während Mensdorffs Anwalt Schuster überzeugt ist, dass sein Mandant infolge des im Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) normierten Doppelbestrafungsverbots nicht mehr verfolgt werden kann, meint die Wiener Anklagebehörde, es sei zu früh, um das beurteilen zu können.
Der Grundsatz „ne bis in idem“, wonach gegen niemanden wegen ein und desselben Sachverhalts ein zweites Strafverfahren in derselben Sache geführt werden darf, gelte selbstverständlich auch für das gegen Mensdorff-Pouilly anhängige Inlandsverfahren, räumt Gerhard Jarosch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, ein. „Voraussetzung dafür ist aber, dass eine urteilsähnliche Entscheidung vorliegt, die rechtskräftig ist“, erläuterte der Behördensprecher.
Um zu prüfen, ob eine solche gegeben ist, benötige man die schriftliche Ausfertigung der Londoner Verfahrenseinstellung. Interessant sei vor allem die darin enthaltene Begründung. Diese sei auf ihre Bindungswirkung zu beurteilen, was laut Jarosch zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen dürfte. (APA)
aktualisiert: Mo, 10.05.2010 15:18



