Habsburgerverbot

9.2.2010

Regierung will Fall von Habsburgerverbot diskutieren

Laut Verfassung und laut Bundespräsidentenwahlgesetz ist Mitgliedern „regierender und ehemals regierender Häuser“ eine Kandidatur verboten.

Bundeskanzler Werner Faymann (r.) und sein Vize Josef Pröll. Foto: APA

Wien – SPÖ und ÖVP wollen nun ernsthaft über den Fall des „Habsburgerverbotes“ in Österreich diskutieren. Laut Bundeskanzler Werner Faymann (S) müsse dies „breit angelegt“ werden, um eine nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zu erreichen, hieß es nach dem Ministerrat am Dienstag. Vizekanzler Josef Pröll (V) sprach sich dafür aus, die Debatte „offen“ zu führen. Dass es noch vor der Bundespräsidentschaftswahl am 25. April, bei der Ulrich Habsburg-Lothringen eigentlich antreten will, zu einer Gesetzesänderung kommt, ist laut Faymann allerdings unwahrscheinlich.

Laut Verfassung und laut Bundespräsidentenwahlgesetz ist Mitgliedern „regierender und ehemals regierender Häuser“ eine Kandidatur verboten. Habsburg-Lothringen - er hat bereits sein Mandat als Grüner Gemeinderat in der Kärntner Bezirksstadt Wolfsberg zurückgelegt - ist im Dezember vergangenen Jahres mit einer Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorerst abgeblitzt. In Wahlangelegenheiten sei eine Anrufung erst nach erfolgter Wahl möglich, lautete die Begründung.

Faymann bezweifelt bei allem guten Willen, dass das „Habsburgerverbot“ bis zur Bundespräsidentschaftswahl am 25. April fallen könnte. Dies entspreche zumindest der Meinung seiner Experten, sagte der Kanzler.

Für einen Gesetzesänderung vor der Wahl würde die Zeit wohl nicht mehr reichen. Denn Kandidaturen müssen spätestens am 26. März eingereicht werden. (APA)

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