Innsbruck
Schweine-Experiment: Genehmigung weiterhin aufrecht
Wien/Innsbruck – Nach Angaben von Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (V) gab es „keine Alternative“ zu jenem umstrittenen Tierversuch, bei dem im Jänner im Tiroler Ötztal betäubte Schweine im Schnee vergraben wurden, um die Überlebenschancen von Lawinenopfern zu erforschen. Wenn es darum gehe, Menschenleben zu retten, gebe es auch bei weitestgehendem Einsatz alternativer Untersuchungsmethoden „für manche Fragestellungen keinen Ersatz zum Tierversuch“, so Karl in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen.
Der Antragsteller - die Medizinische Universität Innsbruck - habe für diesen Fall nachvollziehbar dargelegt, dass es sich bei dem Versuch um einen hochkomplexen, pathophysiologischen Regelprozess handelt, der den Gesamtorganismus betrifft, schreibt Karl. Die Erforschung der lebensbedrohenden Unterkühlung wäre weder mit alternativen Untersuchungsmethoden an Patienten in der Notfallmedizin, noch an einzelnen Organen oder Zellkulturen möglich. Nur unter Betrachtung des gesamten Organismus könnten aussagekräftige Ergebnisse gewonnen werden, so Karl, die darauf verweist, dass jährlich in Europa und Nordamerika etwa 150 meist junge und gesunde Menschen durch Lawinen getötet werden und die Vorgänge, die zu einem Überleben bei Lawinenverschüttungen führen, bis heute nur unzureichend untersucht seien.
Bei dem Versuch sei „die Belastung der Tiere durch eine optimale Prämedikation und eine kontinuierliche Narkose in der Präparationsphase und während des gesamten Versuchs auf ein Minimum begrenzt“ gewesen. Es seien „keine schmerzhaften Eingriffe ohne Betäubung durchgeführt“ worden, womit sichergestellt sei, „dass die Tiere während des gesamten Versuchsverlaufes nicht leiden“. Sie würden „am Versuchsende stress- und schmerzfrei in tiefer Narkose sterben“, heißt es in der Beantwortung.
Ausweichend beantwortet Karl die Frage, ob sie sicherstelle, „dass dieses Projekt ein für alle Mal gestoppt wird“. Die Ministerin verweist darauf, dass für den Versuch „eine aufrechte, rechtsgültige Genehmigung besteht“. Diese müsste jedoch widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Genehmigung nachträglich wegfallen würden oder die Ergebnisse eines gleichen Versuchs zugänglich würden und an deren Richtigkeit und Aussagekraft keine berechtigten Zweifel bestünden. (APA)
aktualisiert: Mo, 23.08.2010 11:10



