Österreich
Absprachen vor Prozess spalten Justiz
Von Reinhard Fellner
Salzburg, Innsbruck – Die Frage, ob die Rechtsordnung zukünftig Absprachemöglichkeiten zwischen Verteidiger und Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht in Strafverfahren vorsehen soll, ist am Samstag beim Österreichischen Strafverteidigertag in Salzburg kontroversiell diskutiert worden. Während prominente Verteidiger wie Richard Soyer, Sprecher der Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger, dies befürworteten, gab es auch warnende Stimmen.
„Ich bin striktest dagegen. Das wäre der Untergang der Straf- und Verteidigungskultur“, gab der Wiener Rechtsanwalt Roland Kier zu bedenken. Noch deutlicher wurde der Regensburger Anwalt Jan Bockemühl, der seine Ablehnung auf die Tatsache stützte, dass in Deutschland Prozessabsprachen bereits zulässig sind: „Stehen Sie dagegen auf! Lassen Sie die Kodifizierung von Mauschelei nicht zu!“ Die gesetzlich zulässige Möglichkeit, sich über die Abwicklung von Strafprozessen im Vorfeld zu verständigen, hätte dazu geführt, „dass derjenige, der nicht dealt, von der Justiz als Störfaktor angesehen wird“, sagte Bockemühl.
„Wir wollen eine gesetzliche Regelung, nicht um Absprachen auszuweiten, sondern um diese einzuschränken“, hielt dem Soyer entgegen. Solche gebe es nämlich längst, nur fänden diese informell, etwa im Richterzimmer statt: Nicht selten werde dort einem Verteidiger vor einer Hauptverhandlung eine deutlich mildere Strafe in Aussicht gestellt, sollte sich sein Mandant schuldig bekennen.
„Es gibt sie, und nicht in unbeträchtlichem Ausmaß“, konstatierte auch Walter Pilgermair, der Präsident des Innsbrucker Oberlandesgerichts (OLG), in Bezug auf Prozessabsprachen. Pilgermair sprach sich dafür aus, „diese zu normieren. Das halte ich für zulässig.“ Für den Salzburger Strafverteidiger Franz Essl wäre das „ein ehrlicher Umgang mit Verständigungspraktiken“.



