20.04.2010, 13:16  Aktualisiert: 15.10.2010, 10:52 

Innsbruck

Qualität bleibt oberstes Gebot an Tirols Schischulen

Ein Jahr vor Ablauf der von der EU gelegten Frist, hat Landeshauptmann und Tourismusreferent Günther Platter heute die Gesetzesnovelle vorgelegt.
Tirols Skischulgesetz muss auf neue Beine gestellt werden. Der Landeshauptmann legte am Dienstag die Novelle vor. Foto: Böhm

Innsbruck – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 26. Februar dieses Jahres das Tiroler Schischulgesetz aufgrund des Verstoßes gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung aufgehoben und dem Land eine Frist bis Ende März 2011 zur Änderung eingeräumt. Rund ein Jahr vor Fristende legt Landeshauptmann Günther Platter die ohnehin geplante Novellierung des Tiroler Schischulgesetzes auf den Tisch.

„Mit der Novellierung werden wir die festgestellten Mängel beseitigen. Auf der anderen Seite machen wir die Tiroler Skischulen fit für die Zukunft“, erklärt Platter. Spartenschischulen, also Schulen die nicht das gesamte Spektrum der Wintersportsarten anbieten, werden künftig möglich sein. Solche Spartenschischulen gibt es auch in Salzburg und in Vorarlberg. In Tirol rechnet man damit, dass sich sie Sparten auf Schi, Snowboard und Langlauf konzentrieren werden. Die Berücksichtigung neuer Sportarten ist aber möglich.

Anpassung des Ausbildungssystems

Um den hohen Standard der Tiroler Skilehrer in jeder Sparte zu gewährleisten, wird die Ausbildung in den Sparten angeglichen. „Um eine Skischule leiten zu können, ist die höchste Qualifikation notwendig“, legt Tourismusreferent Günther Platter Wert auf bestes Ausbildungsniveau. Neue Diplomlehrgänge für Snowboard und Langlauf sind in Ausarbeitung. Nicht mehr vom Gesetz erfasst wird die reine Skibegleitung auf der Piste. Weiterhin in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt das erwerbsmäßige Führen oder Begleiten von Personen auf Skitouren und Abfahrten im freien Schiraum.

Im Zuge der Novellierung des Tiroler Skischulgesetzes werden auch einige europarechtlich notwendige Anpassungen vorgenommen. Das derzeitige Verfahren zur Anerkennung der fachlichen Befähigung eines nichtösterreichischen Skilehrers wird durch ein Meldeverfahren ersetzt. Innerhalb eines Monats können notwendige Ergänzungsprüfungen abgelegt werden. Die so genannte Diplomanerkennungsrichtlinie sowie die Dienstleistungsrichtlinie werden umgesetzt.

Der Gesetzesentwurf geht jetzt in Begutachtung. Im Juli soll die Novelle zum Tiroler Skischulgesetz im Tiroler Landtag behandelt werden. In Kraft treten soll das neue Gesetz mit 1. Oktober 2010. (red)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Di, 20.04.2010  13:16
aktualisiert: Fr, 15.10.2010  10:52
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