30.07.2010

Innsbruck

Das Land Tirol rotiert im Streit um die Flugrettung

Bund hat Tirol bei der Ausschreibung der Notarzthubschrauber in Innsbruck und Osttirol düpiert.

Von Peter Nindler

Innsbruck – Die Empörung ist groß, vor allem in Osttirol. Nicht, weil das Innenministerium den Notarzthubschrauberstützpunkt in Nikolsdorf neu ausgeschreiben hat, sondern wie die Vergabe erfolgen soll. Denn der Bund zieht sich aus der Basisfinanzierung zurück und will in Osttirol wie auch in Innsbruck nur noch ein Konzessionsmodell vergeben. Das heißt, dass für die Finanzierung der Grundversorgung, also der klassischen Rettungseinsätze, das Land künftig aufkommen muss, ansonsten werden Nikolsdorf und Innsbruck lediglich für saisonale Einsätze dienen – und das nach den Tarifen der Sozialversicherung.

Das Land Tirol hat bisher die Basisfinanzierung für vier der sechs ganzjährig im Land stationierten Notarzthubschrauber gewährleistet. Bleibt der Bund hart, muss es für weitere zwei aufkommen: „Ich habe in einem Schreiben an das Bundesministerium auf die rechtliche Situation und auch auf die finanzielle Verantwortung des Bundes bezüglich der Notarzthubschrauberstandorte in Innsbruck und Lienz/Nikolsdorf eindringlich hingewiesen“, erklärt Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg. Für den Osttiroler ÖVP-Landtagsabgeordneten Andreas Köll ist es einfach nicht zulässig, dass das Innenministerium die Ausschreibung diktiert, aber das Land Tirol zahlen darf.

Das künftige Tiroler Modell, das mit dem Land Salzburg und dem Bund grundsätzlich abgestimmt ist, sieht laut Tilg insgesamt sechs Notarzthubschrauber in der Basisversorgung und vier bis sechs saisonale Rettungshubschrauber in den Tourismusregionen vor. „Diese sechs ganzjährig stationierten Notarzthubschrauber sind das Rückgrat der Flugrettung in Tirol. Sie fliegen zu einem hohen Prozentsatz ausschließlich Rettungsflüge nach dem Tarif der Sozialversicherungen und können sich am Markt nicht gänzlich finanzieren.“ Deshalb würden sie eine andere Finanzierungskonstruktion benötigen.

Die saisonalen Rettungshubschrauber bekommen keine Landesmittel, sondern finanzieren sich über Aufträge in den Tourismusregionen und über die von den Sozialversicherungen bezahlten Einsätze. Köll verlangt jetzt zusätzliche Verhandlungen mit dem Bund, die Ausschreibungsfrist endet jedoch bereits am 16. August. Dazu Tilg: „Die Bedenken von Köll sind berechtigt. Die Region Osttirol benötigt zur Versorgung der Bevölkerung einen Hubschrauber in der Basisversorgung. Zusätzlich erscheint es notwendig, einen saisonalen Rettungshubschrauber in einer Osttiroler Tourismusregion zur Abdeckung der Spitzen zu verordnen.“

Bisher wurden die beiden Stützpunkte wie auch St. Johann und Zams vom ÖAMTC betrieben, ob sich die Christophorus-Flotte für Osttirol und Innsbruck erneut bewirbt, ist jedoch aufgrund der neuen Voraussetzungen gar nicht sicher.

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Fr, 30.07.2010
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