Innsbruck
Land empört: „Behauptung klingt geradezu grotesk“
Von Peter Nindler und Reinhard Fellner
Mieders, Jerzens – Der Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft eingeschaltet, das Land Tirol der Agrargemeinschaft Mieders bereits einen Sachwalter angedroht: Jetzt erfolgte schließlich ein geharnischter Bescheid der Abteilung Agrargemeinschaften in der Landesregierung. Ausgelöst hat ihn die beharrliche Weigerung der Agrargemeinschaft Mieders, das Verfassungsgerichtshoferkenntnis aus dem Jahr 2008 anzuerkennen, das den Gemeinden nicht nur mehr Rechte einräumt, sondern ihnen die außeragrarischen Einnahmen (Substanzwert) zuspricht.
Doch bis heute beharren die Agrarier darauf, dass sie nicht aus Gemeindegut entstanden sind. Und so wurde bis Juli kein Gemeindevertreter zu den Ausschusssitzungen eingeladen, Budget und Jahresrechnung wurden nicht in Abstimmung mit der Gemeinde beschlossen und einen zweiten Rechnungskreis für landwirtschaftsfremde Einnahmen gab es auch nicht. Im Bescheid vom 8. Juli hat das Land deshalb alle wesentlichen Beschlüsse des Miederer Agrarausschusses vom April und Mai 2010 wie Jahresrechnung, Budget, Verpachtungen und Investitionsvorhaben aufgehoben. Die Begründung lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig: „Die nunmehr vorgebrachte Behauptung der Agrargemeinschaft Mieders, die agrargemeinschaftlichen Grundstücke seien vormals nicht im Eigentum der Gemeinde Mieders gestanden, weshalb die Agrargemeinschaft Mieders auch keine Agrargemeinschaft im Sinne des § 33 Abs.2 lit.c (Gemeindeguts- Agrargemeinschaft: Anm. d. Red.) darstelle, klingt geradezu grotesk, war doch gerade die Agrar Mieders Anlassfall für das oben wiedergegebene Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes.“
Agrar-Anwalt Ewald Jenewein zeigt sich vom Bescheid wenig beeindruckt: „Wir haben das Land immer wieder aufgefordert, bescheidmäßig festzustellen, dass wir eine Gemeindegutsagrargemeinschaft sind. Wir stehen auf dem Standpunkt, wir sind es nicht.“ Er werde einen Einspruch empfehlen. Zwischenzeitlich gab es ein Zugeständnis: Unter sämtlichen Vorbehalten wurde ein Gemeindemandatar zur nächsten Agrarsitzung eingeladen. Für die Höchstrichter ist der Sachverhalt um die Tiroler Agrargemeinschaften indes längst klar. In einem weiteren gerade ergangenen Erkenntnis zu einem Einspruch der Gemeinde Jerzens, wonach diese zur Vollversammlung der Agrargemeinschaft nicht ordnungsgemäß geladen wurde, die Jagdpacht im Kassabericht des Jahres 2005 fehle, Pachteinnahmen über die Jahre stark differieren würden und keinerlei Einnahmen aus dem Betrieb des Schlachthofes im Kassenbericht aufscheinen würden, behob der Verfassungsgerichtshof den ablehnenden Bescheid des alten Landesagrarsenats vom Juni 2009 zur Gänze.
Der Behörde wird Willkür vorgeworfen: „Vor dem Hintergrund eines bereits dazu ergangenen Erkenntnisses hat die belangte Behörde damit den nun angefochtenen Bescheid mit (objektiver) Willkür belastet und die beschwerdeführende Gemeinde in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt“, urteilten die Höchstrichter. Für die Gemeinde ist nun der Weg frei, um die begehrte Aufklärung der vermuteten Unregelmäßigkeiten von der Agrargemeinschaft einzufordern.
Schließlich stellte der Verfassungsgerichtshof erneut fest, dass die Gemeinde zur Agrar-Vollversammlung geladen hätte werden müssen. Schließlich ist sie als Miteigentümer eines Gemeindegutes zu sehen, das nun atypischerweise im gemeinsamen Eigentum der Gemeinde und der Nutzungsberechtigten steht und eben als Agrargemeinschaft organisiert ist. Somit gilt sie als Mitglied der Agrargemeinschaft.






