Justiz und Kriminalität

Die Kaffeefahrt entpuppte sich als Abzockerei

Symbolfoto
© iStock/Andrey Popov

Senioren aus dem Unterland bezahlten bei Verkaufsveranstaltung in Bayern „Abenteuerpreise“. Zwei Norddeutsche verurteilt.

Von Theodor Auer

Kufstein, Rosenheim – Im Juni 2013 warb eine dubios­e Firma zu einer Ausflugsfahrt nach Kiefersfelden. Mit dem sattsam bekannten Slogan: „Sie haben 1500 Euro gewonnen, am Ziel der Fahrt werden die Gewinne ausbezahlt“ wurden 26 Damen und Herren zwischen 75 und 85 Jahren aus dem Tirole­r Unterland in einen bayerischen Gasthof gelockt.

Aber es gab weder Gewinn­e noch das versprochene Schnurlostelefon. Stattdessen aber eine fragwürdige Kur mit einem Nahrungsergänzungs­mittel, Magnetfelddecken und Pflegemittel, die zu einem abenteuerlichen Preis den Teilnehmern aufs Auge gedrückt wurden. Ein Anrufer verständigte nach der zweiten Veranstaltung das Landrats­amt Rosenheim. Daraufhin wurde eine Mitarbeiterin dorthin entsendet. Diese beendet­e sofort diese Veranstaltung. In den mitgeführten Fahrzeugen wurden jede Menge Unterlagen und Verkaufsverträge sichergestellt, so dass es der Staatsanwaltschaft möglich war, gegen die Betreiber ein Verfahren anzustrengen.

Vor dem Amtsgericht Rosenheim fanden sich zwei der drei Angeklagten ein. Der Haupttäter hatte es vorgezogen, der Verhandlung fernzubleiben.

Die beiden Angeklagten aus Norddeutschland hielten sich für absolut unschuldig, was den Vorwurf des Betruges, strafbarer Werbung und eines Vergehens gegen das Lebensmittelgesetz anging. „Ich habe doch nur …“ – das war die immer wiederkehrend­e Formulierung, welche die beiden von sich gaben. Selbst als ihnen die Richterin vorrechnete, dass ein Preis von 1600 Euro für eine „Jahreskur“, die man im Reformhaus für rund 80 Euro kaufen könn­e, betrügerisch sei, stellten beide noch fest: „Die müssen ja nichts kaufen.“ Über die versprochenen Geldgewinne und die anderen zugesagten Geschenke fehlte ihnen dann jeglicher Kommentar.

Die Angeklagten, ein 51-Jährige­r aus Cloppenburg und ein 63-jähriger Hartz-IV-Empfänger aus Drolshagen, hatten auch – in flagranti erwischt – nichts zu bestreiten. Sie zeigten in ihren Einlassungen, dass hinter diesen Vorgängen ein System von mehreren Abzocker-Teams steckt, das seinen Sitz in einer Kleinstadt bei Cloppenburg hat. Nur sehr zögernd und zuweilen mit hanebüchenen Ausreden kamen auch die Namen von Hintermännern ans Licht.

Beide waren mit erhebliche­n Vorstrafen belastet, die teilweise auch einschlägig waren. Eine gewisse Routine im Auftreten als Angeklagter war beiden anzumerken.

Dem trug der Staatsanwalt in seinem Plädoyer auch Rechnung. Er hielt beiden nochmals die erkleckliche Zahl an Vorstrafen vor und kritisierte die erhebliche kriminelle Energie und Skrupellosigkeit, die hinter diesem Unternehmen stecke. Auch wenn beide für ihn nicht die Haupttäter waren, so sei in einem Fall eine Geldstrafe von 12.000 Euro anzusetzen; der Zweite, solle, weil unbelehrbar, für acht Monate ohne Bewährun­g hinter Gitter kommen.

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Beide Angeklagte zeigten sich entsetzt über die – in ihren Augen – unangemessen hohen Strafanträge des Staatsanwalts und wiederholten, dass sie doch nur gewissermaßen Handlanger gewesen seien.

Das Gericht aber urteilte nach der Devise „Mitgefangen, mitgehangen“ und verordnete dem Jüngeren acht Monate Gefängnis, dem Älteren zehn Monate Gefängnis. Setzte aber beide Strafen zur Bewährung aus. Die Richterin nannte es „besonders schäbig“, wenn man älteren Menschen auf solche Touren viel Geld aus der Tasche zög­e. Rechnete beiden aber an, dass sie durch ihr Geständnis den alten Menschen erspart hatte­n, hier vor Gericht aussagen zu müssen.

Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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