Mordprozess 2 - Gerichtsmediziner: Opfer nach Würgen nur bewusstlos

Wiener Neustadt/Baden (APA) - Für Überraschung sorgte das Gutachten von Gerichtsmediziner Wolfgang Denk. Die Frau hat noch gelebt, als der A...

Wiener Neustadt/Baden (APA) - Für Überraschung sorgte das Gutachten von Gerichtsmediziner Wolfgang Denk. Die Frau hat noch gelebt, als der Angeklagte auf sie eingestochen hat, war die Quintessenz seiner Expertise, die er in dem für zwei Tage angesetzten Verfahren am Montag erläuterte.

Denk hatte bei der Obduktion an der Leiche massive Stauungsblutungen und Blaufärbungen des Gesichts festgestellt, die „zumindest eine mehrminütige, ununterbrochene, massive Halskompression“ voraussetzen, wie er sagte. Die mehrfachen Kehlkopfbrüche ließen sich mit der Verteidigungslinie, dass dies im Zuge eines Sturzes beim Würgen hervorgerufen wurde, in Einklang bringen. Nur dies war nicht die kausale Todesursache. Die Frau war lediglich bewusstlos. Letztendlich starb sie an den Messerstichen, fünf in den Hals- und Brustbereich, und den dadurch ausgelösten Blutungen in die Brusthöhle. „Die Messerstiche weggedacht, wäre es bei einer Reanimation durchaus möglich gewesen, eine Herz-Kreislauffunktion vielleicht wieder herzustellen“, antwortete der Gerichtsmediziner auf eine Frage von Verteidiger Blaschitz.

Der Angeklagte selber hatte zuvor angegeben, dass er „überprüft“ habe, ob seine Freundin noch lebe. Sie habe keinen Puls und keine Atmung gehabt, da habe er „nervös, aggressiv und in Wut“ zugestochen.

„Ich hab‘ sie abgöttisch geliebt. Ich wollte sie nicht töten. Nicht einmal verletzen“, erklärte der 30-Jährige. Im Kokain- und Drogenrausch sei man an diesem 15. November wieder einmal wie oft schon zuvor aneinandergeraten. Nach 175 WhatsApp-Unterhaltungen habe er sich in den frühen Morgenstunden zu ihrem Haus begeben. Als sie im Streit zu schreien begann, „wollte ich, dass sie ruhig ist“. Deshalb habe er sie gewürgt, lautete die Verantwortung des 30-Jährigen.