Rauchverbot - Regierung schickt Gesetz ins Parlament
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~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA222 vom 09.06.2015 sind im ersten Satz des dritten Absatzes die beiden Worte „Vereinslokalen und“ zu streichen. Damit wird klargestellt, dass es ein generelles Rauchverbot in Vereinslokalen gibt, allerdings mit Ausnahmen. --------------------------------------------------------------------- ~ Wien (APA) - Die Regierung hat am Dienstag das Tabakgesetz ins Parlament geschickt, wo es noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll. Gegenüber dem ersten Entwurf gesteht sie den Wirten eine höhere Investitionsschutzprämie zu. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) hofft daher, „dass viele vorzeitig umstellen“, sagte sie vor dem Ministerrat.
Inkrafttreten soll das generelle Rauchverbot, wie auch ursprünglich geplant, im Mai 2018. Dadurch, dass die Gastronomen getätigte Investitionen vorzeitig abschreiben könnten und die Prämie dafür auf 30 Prozent erhöht wird, geht die Ministerin davon aus, dass viele Betriebe früher rauchfrei werden. Auch Wirtschaftsminister und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) freut sich: Man habe das Gesetz „nochmal deutlich verbessert“.
Klar gestellt hat man, dass das Rauchverbot in dezidierten Zigarrenclubs nicht gilt, da in der ursprünglichen Fassung ihr eigentlicher Vereinszweck unmöglich gemacht worden wäre. Jetzt steht im Gesetz, dass in Zigarrenvereinen geraucht werden darf, sofern keine Kinder anwesend sind. Weiterhin stelle man aber sicher, dass das Rauchverbot nicht durch Vereinskonstruktionen umgangen werden kann, betonte Oberhauser.
Die Ministerin bekräftigte überdies, dass auch die sogenannten E-Zigaretten unter das Rauchverbot fallen. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass Österreich sich mit dem Gesetz einen Schritt „vom Aschenbecher der Welt“ entferne. Mitterlehner unterstrich, Österreich folge mit den geplanten Maßnahmen einem „ganz klaren europäischen Trend: Der Vergleich mit anderen Ländern macht einfach sicher.“