Wie Anleger in Deutschland mit Cum-Ex-Deals das Finanzamt ausnahmen
Frankfurt (APA/Reuters) - Wegen zweifelhafter Steuergeschäfte mit Aktiendividenden stehen für Banken und andere Investoren Millionenbeträge ...
Frankfurt (APA/Reuters) - Wegen zweifelhafter Steuergeschäfte mit Aktiendividenden stehen für Banken und andere Investoren Millionenbeträge am Spiel. Die HypoVereinsbank, die HSH Nordbank und die Schweizer Bank J. Safra Sarasin haben sogenannte Cum-Ex-Geschäfte eingeräumt. Die Zentrale der Deutschen Bank wurde am Dienstag durchsucht, weil auch ihre Kunden den Fiskus auf diese Weise um Millionen gebracht haben sollen.
Einige Institute stellen sich auf hohe Steuernachzahlungen ein. Branchenweit könnten die Finanzämter nach Einschätzung von Finanzbehörden und Steuerrechtlern um eine Milliardensumme erleichtert worden sein.
Die Beteiligten nutzten eine Gesetzeslücke, um sich von den Finanzämtern Steuern mehrfach erstatten zu lassen, die vorher nur einmal gezahlt worden waren. Jahrelang stand die Lücke offen, bis der Gesetzgeber sie 2012 stopfte. Dabei ging es um Aktiengeschäfte rund um den Termin der Dividendenzahlung. Davor werden sie mit (lateinisch: cum) einem Ausschüttungsanspruch gehandelt, danach ohne, also ex Dividende.
Von findigen Banken und Steuerexperten beratene Investoren machten sich zunutze, dass die auf Dividenden fällige Steuer von der ausschüttenden Aktiengesellschaft direkt an das Finanzamt überwiesen wurde. Der Aktionär bekam nur den Nettobetrag - und eine Bescheinigung seiner Depotbank über die Kapitalertragsteuer, die die AG zu seinen Lasten gezahlt hatte. Mit dieser Steuerbescheinigung kann sich der Aktionär in vielen Fällen Geld vom Finanzamt zurückholen.
Indem der Besitzer der Aktien rund um den Ausschüttungstermin mehrfach wechselte, konnten Investoren die Steuerbescheinigungen auf wundersame Weise vervielfachen: Aktien wurden leer verkauft, also ohne sie zu besitzen, und erst einige Tage später geliefert, Papiere wurden verliehen. Weil damit nicht mehr eindeutig war, auf wessen Kosten das Finanzamt eigentlich die Kapitalertragsteuer erhalten hatte, wurden am Ende mehreren Beteiligten Erstattungsansprüche bescheinigt.
Irgendwann sahen die Finanzbehörden dem Treiben auf Kosten der Allgemeinheit nicht mehr tatenlos zu. Sie verweigerten die von den Steuerjongleuren eingeplanten Auszahlungen. Einige zogen dagegen vor Gericht. Sie argumentieren, nach dem Gesetz sei der Trick zulässig gewesen. Der Bundesfinanzhof bezweifelt das: Das oberste deutsche Steuergericht ließ einen Investor abblitzen und machte deutlich, dass die vielen andere Fälle ähnlich gelagert seien.
Die Cum-Ex-Geschäfte haben auch mehrere Staatsanwaltschaften auf den Plan gerufen: In Frankfurt, München und Köln laufen in diesem Zusammenhang Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Besonderen Ärger hat die HypoVereinsbank. Sie streitet sich auch mit mehreren ehemaligen Managern über die Konsequenzen. Gegen drei Ex-Vorstände behält sich die Münchener Bank Schadenersatzforderungen vor. Teuer zu stehen kam die deutsche UniCredit-Tochter, dass die Cum-Ex-Geschäfte eines Kunden nicht aufgingen: Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich.
~ ISIN DE0005140008 WEB https://www.deutsche-bank.de/index.htm ~ APA373 2015-06-09/14:12