Steuerreform - WKÖ lehnt alle Gegenfinanzierungsmaßnahmen ab
Wien (APA) - Die Wirtschaftskammer begrüßt die Entlastung der Arbeitnehmer durch die Steuerreform, lehnt aber fast alle Gegenfinanzierungsma...
Wien (APA) - Die Wirtschaftskammer begrüßt die Entlastung der Arbeitnehmer durch die Steuerreform, lehnt aber fast alle Gegenfinanzierungsmaßnahmen ab. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf übt die WKÖ scharfe Kritik an der Registrierkassenpflicht sowie an der Erhöhung der Grunderwerbssteuer, der Immobilienertragssteuer, der Kapitalertragssteuer, des Spitzensteuersatzes und der begünstigten MwSt-Sätze.
Bemängelt wird auch, dass diverse steuerliche Abschreibungen abgeschafft bzw. zuungunsten der Steuerzahler geändert werden. „Die Erhöhung von Steuern in einem Höchststeuerland ist eine klare Themenverfehlung“, schreibt die WKÖ. Stattdessen hätte man die „dringend notwendigen ausgabenseitigen Reformen angehen müssen“. Scharf kritisiert wird auch „die extrem kurze Stellungnahmefrist“ von nur elf Arbeitstagen anstatt von sechs Wochen. Überhaupt stehe die Geschwindigkeit der Gesetzeswerdung in keiner Relation zu den Auswirkungen auf die Wirtschaft, warnt die Kammer.
Die Tarifsenkung bei der Lohn- und Einkommensteuer werde positiv gesehen, ebenso wie die Verhinderung einer Vermögensteuer, von Erbschaft- und Schenkungssteuern sowie einer Wertschöpfungsabgabe. Die steuerlichen Gegenfinanzierungsmaßnahmen werden dagegen abgelehnt, da sie „negative Signale“ an Unternehmen aussenden und schlecht für den Wirtschaftsstandort seien. So werde Österreich durch die Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 55 Prozent und aufgrund der vorwiegend einnahmenseitigen Gegenfinanzierung der Steuerreform bei der Abgabenquote an vorderster Stelle mit anderen Hochsteuerländern stehen.
Die geplante Neuregelung der Grunderwerbsteuer „macht es in den meisten Fällen den Unternehmern unmöglich, ihre Betriebe fortzuführen, wenn sie diese an ihre Nachkommen übergeben wolle“. Die hohe Steuerbelastung und der enorme Verwaltungsaufwand (Feststellung der neuen Grundstückswerte) „beeinträchtigen zukünftige Betriebsübergaben innerhalb der Familie massiv“. Sollte dennoch an den geplanten Änderungen festgehalten werden, so müssten zur Entschärfung von Härtefällen noch weitere Änderungen bzw. Verbesserungen vorgenommen werden, fordert die Kammer.
Bezeichnend sei weiters die neuerliche Änderung der Grunderwerbsteuer nach nicht einmal einem Dreivierteljahr seit der letzten Novelle. Abgelehnt wird von der WKÖ ebenso die Erhöhung der Immobilienertragsteuer von 25 auf 30 Prozent bei gleichzeitigem Wegfall des Inflationsabschlages. Das bedeute nämlich eine Erhöhung von weit mehr als 20 Prozent und das nur drei Jahre nach der Einführung der ImmoEst. Es sei zu befürchten, dass Mietpreise durch Weitergabe der Steuerbelastungen erhöht werden.
Die Verschlechterung bei der Abschreibung von Gebäuden und Instandsetzungskosten sowie die Anhebung der Immobilienertragsteuer und der Entfall der Absetzung von Sonderausgaben für Wohnraumschaffung und -sanierung seien „definitiv nicht dazu angetan, der Baukonjunktur den dringend nötigen positiven Impuls zu verleihen bzw. die angespannte Wohnraumsituation zu entspannen“. Durch das ersatzlose Auslaufen der Absetzbarkeit der Beiträge zu einer freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Personenversicherung als Topf-Sonderausgaben werde ebenfalls ein falsches Signal für die private Alters- und Gesundheitsvorsorge als notwendige Ergänzung zum staatlichen Vorsorgesystem gesetzt.
Die vorgesehene allgemeine Registrierkassenpflicht stelle Unternehmer unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung und bringe neue Belastungen in Form von Anschaffungs-, Implementierungs- und laufenden Verwaltungskosten. Die höhere Besteuerung von privat genutzten Dienstwagen werde negative Wirkung für die Automobilwirtschaft haben. Ein falsches Signal sei auch die Abschaffung der Bildungsfreibeträge und der Bildungsprämie. „Die Anhebung der Kapitalertragsteuer ist ein negatives Signal für den Wirtschaftsstandort und den österreichischen Kapitalmarkt, noch mehr vor dem Hintergrund, dass nun ein zweites Mal innerhalb kurzer Zeit die Rechtsform der GmbH unattraktiver gemacht wird.“ Die WKÖ trete für die Beibehaltung eines einheitlichen Kapitalertragsteuersatzes und gegen eine Erhöhung ein.
Die Anhebung der reduzierten Mehrwertsteuersätze von zehn auf 13 Prozent belaste die Konjunktur und treibe die ohnehin im europäischen Spitzenfeld stehende Teuerung weiter voran. Zudem werde etwa der Tourismus „massiv in seiner Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt“, so die Wirtschaftskammer.