Freispruch für Strauss-Kahn in Sicht - aber keine Rehabilitierung

Paris (AFP) - Er kann auf einen Freispruch hoffen, aber seine Ehre wäre damit noch lange nicht wiederhergestellt: Für Ex-IWF-Chef Dominique ...

Paris (AFP) - Er kann auf einen Freispruch hoffen, aber seine Ehre wäre damit noch lange nicht wiederhergestellt: Für Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn, einst einer der mächtigsten Männer der Welt, wird das Urteil im Zuhälterei-Prozess am Freitag im nordfranzösischen Lille vermutlich der Schlusspunkt eines jahrelangen juristischen Spießrutenlaufens sein.

Auch wenn er vom Vorwurf der Zuhälterei bei seinen ausschweifenden Sex-Partys mit Callgirls freigesprochen werden sollte, so dürfte er den Ruf als sexbesessener Machtmensch, der Frauen brutal wie Material verschleißt, doch nie mehr loswerden.

In dem dreiwöchigen Prozess gegen insgesamt 14 Angeklagte, der Anfang Februar begonnen hatte, stand der heute 66-jährige Strauss-Kahn im Mittelpunkt. Es ging um den Vorwurf der „schweren Zuhälterei“. Der einstige Spitzenpolitiker der französischen Sozialisten, der bis 2011 sogar als aussichtsreicher Präsidentschaftsanwärter galt, soll wilde Sexpartys mit Prostituierten in Brüssel, Paris und Washington organisiert haben.

Schon vor dem Prozess hatte „DSK“, wie er in Frankreich kurz genannt wird, seine Teilnahme an den Sexpartys nie bestritten. Er sei aber nur „Gast“ gewesen, versicherte er ruhig bei seiner von großem Medienrummel begleiteten Befragung vor Gericht: „Ich hatte nicht die Zeit, irgendeinen Abend zu organisieren.“ Und dass es sich bei den Frauen um Callgirls handelte, habe er ohnehin nicht gewusst: „Es mit Prostituierten zu tun, ist nicht meine Vorstellung von sexuellen Beziehungen.“

Auch wenn Strauss-Kahn nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in dem Prozess nicht nachgewiesen werden konnte, dass er die Prostituierten mitengagierte, so wurden doch die Sexpraktiken und Vorlieben des einstigen IWF-Chefs ausführlich thematisiert. Unter Tränen sagten einstige Callgirls aus, sprachen von „Schlachterei“ und davon, dass Strauss-Kahn äußerst brutal mit ihnen umgegangen sei. Er habe keinerlei Respekt gezeigt und daher wohl gewusst, dass er es mit Prostituierten zu tun habe.

Die Befragungen gingen so ins Detail, dass dem sonst stets gelassenen Strauss-Kahn einmal sogar der Kragen platzte. „Ich mag im Vergleich zum Durchschnitt der Männer eine derbere Sexualität haben“, gab er zu Protokoll. Er stehe aber nicht wegen „irregeleiteter“ Sexualpraktiken vor Gericht.

Tatsächlich pflichtete ihm die Staatsanwaltschaft am Ende bei: „Weder die Ermittlungen noch die Gerichtsverhandlung haben den Beweis einer Schuld von Herrn Strauss-Kahn erbracht“, stellte Staatsanwalt Frédéric Fèvre fest - und forderte einen Freispruch ohne Wenn und Aber. Die Bekanntheit des Ex-IWF-Chefs, früheren Abgeordneten und Ex-“Superministers“ für Wirtschaft und Finanzen dürfe nicht gegen ihn ausgelegt werden: „Ist ein mächtiger Mann zwangsläufig schuldig?“

Auch das Gericht hatte schon zu Prozessbeginn betont, es gehe um Recht und nicht um Moral in dem Verfahren. Doch für Strauss-Kahn, der 2011 wegen Vergewaltigungsvorwürfen eines Zimmermädchens in einem Hotel in New York als IWF-Chef hatte zurücktreten müssen, wird wohl auch ein Freispruch sein ruiniertes Image nicht wiederherstellen können. Seine Frau, die bekannte Journalistin Anne Sinclair, hatte sich 2013 von ihm scheiden lassen.

Wie in den USA, wo die Anklage gegen ihn wegen mangelnder Glaubwürdigkeit des Zimmermädchens fallengelassen wurde, bleibt Strauss-Kahn nun womöglich zumindest eine Gefängnisstrafe erspart. Anders seine Sex-Party-Freunde, darunter ein einst hoher Polizeifunktionär und Geschäftsleute: Für sie forderte die Staatsanwaltschaft Haft- und Bewährungsstrafen von bis zu 15 Monaten.

~ WEB http://www.imf.org ~ APA234 2015-06-10/12:10