Steuerreform - Kritik an Verkomplizierung des Steuerrechts

Wien (APA) - Die Gesetzesänderungen im Zuge der Steuerreform führen nicht zu der angestrebten Vereinfachung, sondern zu einer Verkomplizieru...

Wien (APA) - Die Gesetzesänderungen im Zuge der Steuerreform führen nicht zu der angestrebten Vereinfachung, sondern zu einer Verkomplizierung des Steuerrechts. Das wurde in mehreren Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf kritisiert, u.a. vom Rechnungshof (RH) und der Wirtschaftskammer. Auf großen Unmut stößt auch die viel zu kurze Begutachtungsfrist von zwei statt sechs Wochen.

„Anstatt das Steuerrecht zu vereinfachen werden weitere verkomplizierende Regelungen wohl primär aus Interesse das Steueraufkommen zu erhöhen eingeführt“, schreibt etwa die Wirtschaftskammer. Auch der RH merkt dazu kritisch an, dass das Finanzministerium „mit dem vorgelegten Entwurf keine Neukodifizierung des Einkommensteuerrechts beabsichtigt. Im Gegenteil ist mit dem vorliegenden Entwurf eine weitere Verkomplizierung des Steuerrechts zum Beispiel damit verbunden, dass es künftig drei verschiedene Abzugssteuersätze für Kapitaleinkünfte und die Immobilienertragsteuer (25 Prozent, 27,5 Prozent und 30 Prozent) geben soll. Zudem sollen zu den bestehenden 273 Übergangsbestimmungen 36 hinzugefügt werden“.

Der RH weist weiters darauf hin, dass der vorliegende Entwurf weitere - begünstigende - Ausnahmeregelungen im Bereich des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts schaffe, ohne dass die vom RH empfohlene Durchforstung und Evaluierung der Wirkungen der schon bisher bestehenden begünstigenden Bestimmungen in diesem Bereich vorgenommen wurde.

In vielen Stellungnahmen wird die viel zu kurze Begutachtungsfrist kritisiert. „Ohne ausreichende Zeit zur Prüfung und Begutachtung ist weder eine entsprechend sorgfältige Prüfung der Gesetzesentwürfe noch eine entsprechende Abstimmung mit den zuständigen Organen der jeweiligen Interessenvertretungen und Institution möglich. Ein sorgfältiger Begutachtungsprozess trägt aber wesentlich zur Verbesserung der Qualität der Gesetzgebung bei; die Einräumung zu kurzer Begutachtungsfristen ist daher für die Qualität der Rechtsetzung und die Rechtssicherheit, damit insgesamt für den Rechtsstaat schädlich“, kritisieren etwa die österreichischen Rechtsanwälte.