2014 wurden 230 Stalkingfälle angezeigt, Dunkelziffer höher
Ständiges Auflauern, unerwünschte Anrufe im Minutentakt. Stalker tun alles für den Kontakt mit einem bestimmten Menschen. Derart Verfolgte schrecken vor einer Anzeige aber oft zurück.
Von Markus Schramek
Innsbruck –Aus dem Anruf einer jungen Frau klingt Verzweiflung. Fast schon täglich lauert ihr auf dem Heimweg ein Mann auf, spricht sie an, macht ihr Komplimente. Sie hat ihm gesagt, er soll aufhören, sie zu belästigen. Doch es hilft nichts. Er lässt von seinem Tun nicht ab.
Als Stalking (von englisch to stalk, „nachstellen“, „jagen“) wird diese Art der beharrlichen Verfolgung bezeichnet. Seit 2006 steht solches Verhalten in Österreich unter Strafe. Wer eine Person widerrechtlich über längere Zeit immer wieder aufsucht, mit ihr auf andere Art unablässig kommuniziert (Telefon, SMS, Internet, Social Media) oder über Dritte Kontakt herstellt, kann dafür mit bis zu einem Jahr Haft belangt werden.
Und den Bedarf für diesen relativ neuen Paragraphen im Strafgesetzbuch gibt es leider. 230 Stalkingfälle wurden im Vorjahr bei der Tiroler Polizei angezeigt. „Die Dunkelziffer ist mit Sicherheit aber viel höher“, ist Hans-Peter Seewald von der Landespolizeidirektion überzeugt. „Stalker und Opfer kennen einander in den meisten Fällen persönlich“, begründet der Experte seine Einschätzung. „Die Hemmung, Anzeige zu erstatten, ist da viel größer.“
Oft steckt hinter dem Verfolgen eine gescheiterte Beziehung. Einer der Ex-Partner will den Kontakt nicht abreißen lassen. Meist sind Frauen die Opfer und Männer die Täter.
Angela Federspiel, die Leiterin des Gewaltschutzzentrums Tirol, ist in ihren Beratungsgesprächen häufig mit Stalking konfrontiert. Sie macht den Betroffenen Mut: „Wichtig ist es, sich Unterstützung zu holen. Keinesfalls sollte man mit seinem Problem alleine bleiben und die Schuld bei sich selbst suchen.“
Federspiel weiß von Fällen, in denen Stalking-Opfer „mit täglich 50 SMS und unzähligen Anrufen“ belästigt werden. Probleme am Arbeitsplatz würden folgen, wenn jemand ständig aus seiner Tätigkeit herausgerissen wird. Den Arbeitgeber über das Stalking zu informieren, sei ratsam.
Eine Anzeige bei der Polizei ist nach Ansicht Federspiels ein geeignetes Mittel, um sich Ruhe zu verschaffen. „Wir begleiten und unterstützen die Betroffenen dabei, die Entscheidung können wir ihnen aber nicht abnehmen.“
Verbrechensbekämpfer Hans-Peter Seewald von der Polizei rät dazu, alles zu dokumentieren, was ein Stalker unternimmt.
Jeder Kontakt, egal auf welche Art, soll festgehalten werden. „Wichtig ist es auch, einem Stalker, wenn möglich vor Zeugen, unmissverständlich und nur einmal klarzumachen, dass man keinen weiteren Kontakt wünscht. Danach soll man den Stalker ignorieren.“
Diesen Punkt hält auch Federspiel für ganz wichtig, um das Verfolgtwerden möglichst früh abzustellen. „Auch wenn ich 35-mal angerufen werde, muss ich versuchen, die Nerven zu behalten und das Gespräch nicht anzunehmen. Nur dann kann der Stalker erkennen, dass er so leicht keinen Kontakt herstellen kann.“
Schnelle Abhilfe kann auch eine einstweilige Verfügung (EV) schaffen. Diese muss vom Stalking-Geschädigten beim Zivilgericht beantragt werden. Die EV gilt für maximal ein Jahr. Sie untersagt es dem Stalker, sein Opfer weiterhin zu kontaktieren.
Es gibt jedoch auch besonders hartnäckige Fälle, die sich über Jahre hinziehen. Federspiel: „Auch eine gerichtliche Verurteilung führt nicht immer dazu, dass das Belästigen aufhört. Denn Stalker haben oft das Gefühl, nichts Unrechtes zu tun.“