Fall von in London getötetem Brasilianer vor Gericht in Straßburg
Straßburg/London (APA/AFP) - Knapp zehn Jahre nach den irrtümlich abgegebenen Todesschüssen auf den Brasilianer Jean Charles de Menezes in L...
Straßburg/London (APA/AFP) - Knapp zehn Jahre nach den irrtümlich abgegebenen Todesschüssen auf den Brasilianer Jean Charles de Menezes in London hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Verfahren gegen die britische Regierung begonnen.
„Es geht in diesem Fall darum, dass ein komplett unschuldiger Mann absichtlich von Beamten des Staates erschossen worden ist“, sagte der Anwalt der Angehörigen, Hugh Southey, vor dem Gericht in Straßburg. Die Beamten erhielten enorme Befugnisse, müssten aber auch wissen, dass sie bei Nichteinhaltung des Rechts zur Verantwortung gezogen würden.
Der 27-jährige Brasilianer war kurz nach den Selbstmordanschlägen in London vom 7. Juli 2005 mit sieben Schüssen in den Kopf getötet worden, weil er fälschlicherweise für einen Extremisten gehalten wurde. Die Tötung von de Menezes hatte eine Reihe von Ermittlungen nach sich gezogen. Die britischen Ankläger entschieden aber wiederholt, keine einzelnen Beamten strafrechtlich zu verfolgen. Eine Verteidigerin der britischen Regierung bekräftigte am Mittwoch vor Gericht, dass die Beamten überzeugt gewesen seien, es habe sich um einen Selbstmordattentäter gehandelt, der „schnellstmöglich getötet“ werden müsse.
Die Familie des getöteten Brasilianers argumentiert, dass die britische Regierung nicht ihrer Pflicht nachgekommen sei, die Verantwortlichen für den Tod von de Menezes zur Rechenschaft zu ziehen. Vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wird der Fall von einer Cousine de Menezes‘ geführt, nachdem andere Familienmitglieder bereits vor einigen Jahren entschieden hatten, einen Schlussstrich zu ziehen.
~ WEB http://www.echr.coe.int/echr/ ~ APA477 2015-06-10/16:06