Deutsche Hoteliers und Wirte fordern Novelle für längere Arbeitszeit
Berlin (APA/AFP) - Der deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga verlangt eine Ausweitung der gesetzlich erlaubten Arbeitszeiten. Es müs...
Berlin (APA/AFP) - Der deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga verlangt eine Ausweitung der gesetzlich erlaubten Arbeitszeiten. Es müsse möglich sein, Beschäftigte an maximal drei Tagen pro Woche bis zu zwölf Stunden lang einzusetzen, erklärte der Verband am Donnerstag in Berlin. Dazu solle das Arbeitszeitgesetz geändert werden.
Die derzeit gültige Höchstarbeitszeit von zehn Stunden sei ein „zunehmendes Problem für die Branche“. Zur Begründung führte Dehoga-Präsident Ernst Fischer das Beispiel einer Hochzeitsfeier an, die länger dauert als geplant. „Unsere Betriebe können nicht mitten in der Nacht die Mitarbeiter wechseln“, erläuterte er. „Der Gastronom steht vor der Wahl: Die Hochzeitsfeier vorzeitig beenden oder ein saftiges Bußgeld bis zu 15.000 Euro zahlen.“
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) reagierte empört auf den Arbeitgebervorstoß. Damit setze der Verband „die Gesundheit der im Gastgewerbe beschäftigten Menschen aufs Spiel“, erklärte NGG-Vize Burkhard Siebert. Die Arbeitssituation in der Branche sei jetzt „strukturell schon ungünstig“, erklärte Siebert. „Früh-, Spät- und Nachtschichten, Wechseldienste sowie Wochenend- und Feiertagsarbeit sind aus arbeitsmedizinischer Sicht sehr belastend.“ Auch müssten die Beschäftigten oftmals schwer tragen, bei Hitze oder Kälte arbeiten oder seien Lärm ausgesetzt.
Die Forderung des Dehoga sei „ein Brandbeschleuniger und wird den Fachkräftemangel verstärken“, warnte Siebert. „Hände weg vom Arbeitszeitgesetz.“
Laut Gesetz darf werktägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf maximal zehn Stunden ist möglich, der Durchschnitt darf aber innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht über acht Stunden liegen. In Tarifverträgen können innerhalb bestimmter Grenzen abweichende Regelungen getroffen werden.