Arbeitsmarkt

Verschärfte Regeln gegen Lohndumping am Bau

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Neue Bau-Datenbank soll dubiose Firmen von öffentlichen Bauten fernhalten.

Innsbruck –Für die Vergabe von öffentliche Bauten sollen ab Herbst strengere Regeln gelten. Diese sollen ruinöses Preisdumping verhindern helfen und dubiose Firmen aus dem Ausland von öffentlichen Baustellen fernhalten. Geplant ist unter anderem ein zentrales Register, in dem alle Baustellen gemeldet werden müssen, die eine Gemeinde, ein Bundesland oder der Bund vergibt. Alle beteiligten Firmen und Subfirmen sollen künftig vorab auf ihre Seriosität hin kontrolliert werden. Außerdem sollen Aufträge in Zukunft ausschließlich nach dem Bestbieter- statt nach dem Billigsbieterprinzip vergeben werden. Das alles soll das neue Bundesvergabegesetz regeln, das bis 9. Juli im Parlament beschlossen werden soll, kündigte SP-Nationalrat Josef Muchitsch an. Er ist Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz. Das Gesetz soll im Herbst in Kraft treten.

Die Details der Regelung müssten allerdings noch verhandelt werden, fügte Muchitsch im TT-Gespräch an. Kritiker fürchten einen Kostenschub. Für den Wiener Rechtsanwalt Johannes Schramm etwa ist das von der Gewerkschaft und Wirtschaftskammer forcierte Best- statt Billigstbieter-Prinzip nicht der Weisheit letzter Schluss. Der auf Vergaberecht spezialisierte Anwalt befürchtet in vielen Fällen um bis zu 40 % höhere Kosten ohne Zusatznutzen, wie er in einem Gastkommentar des Standard schrieb. Ein Sub-Sub-Verbot wäre besser. Häufig ist es in der Praxis so, dass ein Auftrag von Subfirma an Subfirma weitergereicht wird, was Kontrollen erschwert.

Muchitsch ist hingegen von der Wirksamkeit der neuen Vergabe-Regeln überzeugt. Sie sollen vor allem dabei helfen, dass wieder öfter regionale Firmen zum Zug kommen. Neu geschaffen werden soll auch eine Baustellen-Datenbank, in die alle Baustellen samt Bauvolumen und ausführende Firmen eingetragen werden und auf die etwa Finanzpolizei und Krankenkassen zugreifen können. Kernleistungen müssten künftig ausschließlich mit Stammpersonal ausgeführt werden, sie dürften dann nicht mehr ausgelagert werden.

Das Bestbieter-Prinzip ist in der Tiroler Landespolitik seit Jahren erklärtes Ziel – doch mit der Umsetzung ist die Gewerkschaft nicht zufrieden. Zu häufig komme am Ende doch der Billigstbieter zum Zug, lautet die Kritik. Anfang des Jahres wurde in Tirol der Schwellenwert von 1 Mio. Euro bei der Vergabe der öffentlichen Hand an regionale Firmen bis Ende 2016 verlängert.

Private Baustellen berührt das neue Gesetz nicht. Sie machen laut Muchitsch zwei Drittel des Bauvolumens in Österreich aus. „Für die private Vergabe brauchen wir schärfere Kontrollen und Sanktionen“, forderte der Gewerkschafter. 6 von 10 Einpersonen-Unternehmen am Bau seien Scheinselbstständige. Die Unterbezahlung gehe mitunter so weit, dass Bauarbeiter pro Stunde nur 2,40 Euro bekämen, wobei der Kollektiv-Lohn bei durchschnittlich 13 Euro liege.

In Tirol seien Job-Situation und Auftragslage am Bau aktuell etwas besser als in anderen Bundesländern. Allerdings: „Wir müssen auch in Tirol feststellen, dass Steuerbetrug und Lohndumping zunehmen“, betonte Muchitsch. (wer)