Strafgerichtshof forderte Südafrika zur Festnahme von Bashir auf

Johannesburg/Addis Abeba (APA/AFP/dpa) - Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Südafrika zur Festnahme des wegen Kriegsverbrechen ...

Johannesburg/Addis Abeba (APA/AFP/dpa) - Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Südafrika zur Festnahme des wegen Kriegsverbrechen gesuchten sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir aufgefordert, der am Sonntag und Montag an einem Gipfel der Afrikanischen Union (AU) in Johannesburg teilnehmen sollte.

Der Präsident der Versammlung der Mitgliedstaaten des Gerichts, Sidiki Kaba, rufe Südafrika auf, die Haftbefehle gegen Bashir zu vollstrecken, erklärte das Tribunal in Den Haag am Sonntag. Kaba warnte vor den „negativen Konsequenzen für das Gericht“, sollten die Haftbefehle nicht vollstreckt werden.

Regierungsvertreter in Johannesburg wollten nicht bestätigen, dass Bashir zu dem Gipfel eingetroffen sei. Südafrikanische und sudanesische Medien berichteten aber, er sei nach Südafrika gereist. Der Gipfel der Afrikanischen Union wird vom Präsidenten von Simbabwe, Robert Mugabe, geleitet, der die afrikanischen Staaten zum Austritt aus dem IStGH drängt. Menschenrechtsaktivisten betonten, dass Südafrika als Mitgliedstaat des Gerichts verpflichtet sei, Bashir festzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, würde dies dem Ansehen Südafrikas als Verteidiger der Menschenrechte schwer schaden.

Das Haager Gericht hatte 2009 einen Haftbefehl gegen Bashir wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der westsudanesischen Provinz Darfur beschlossen. Im Jahr 2010 folgte ein Haftbefehl wegen Völkermordes in Darfur, wo nach UNO-Angaben beim Vorgehen der Armee und verbündeter Milizen gegen Rebellengruppen seit 2003 mehr als 300.000 Menschen getötet wurden.

Bashir, der seit 1989 im Sudan an der Macht ist, reist seit Ausstellung des Haftbefehls 2009 zumeist nur noch in Länder, die nicht Mitglied des IStGH sind. Nach dem Grundlagenvertrag, dem Römischen Statut, sind Vertragsstaaten zur Zusammenarbeit mit dem Gericht verpflichtet.

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