BKA-Gesetz zur Terrorbekämpfung vor deutschem Verfassungsgericht
Karlsruhe (APA/AFP) - Das deutsche Bundesverfassungsgericht prüft am Dienstag, ob die Ermächtigungen des Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrori...
Karlsruhe (APA/AFP) - Das deutsche Bundesverfassungsgericht prüft am Dienstag, ob die Ermächtigungen des Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorismusbekämpfung die Grundrechte der Deutschen verletzen. Auf Grundlage des sogenannten BKA-Gesetzes von Ende 2008 ist die Bundespolizei unter anderem zur Online-Durchsuchung von Computern befugt.
Das BKA darf Wohnungen mutmaßlicher Verdächtiger auch mit Kameras bespitzeln, die Telekommunikation belauschen und selbst unbeteiligte Kontaktpersonen überwachen. Zu den Klägern zählen neun teils ehemalige deutsche Bundestagsabgeordnete der Grünen, der frühere deutsche Innenminister Gerhart Baum (FDP) sowie Anwälte, Journalisten und Ärzte, die ihr Berufsgeheimnis ausgehöhlt sehen.
Die Grünen sehen mit dem BKA-Gesetz die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit auf Kosten bürgerlicher Grundrechte übermäßig verschoben. Zudem fehle dem Gesetz eine ausreichende Rechtsgrundlage, weil es sich nur auf den „vagen Begriff des internationalen Terrorismus“ berufe. Das BKA könne damit auch ohne konkreten Verdacht präventiv ermitteln, so die Kläger. Zudem seien dem BKA mit der Online-Durchsuchung von Computern, dem Videospähangriff und etwa der Rasterfahndung auf Bundesebene Überwachungsmöglichkeiten gegeben, die, jede für sich genommen, bereits Grundrechte verletzten.
Mit all diesen Ermächtigungen ist es dem BKA nach Auffassung der Kläger möglich, umfassende Persönlichkeitsprofile von Betroffenen zu erstellen. Und selbst Menschen, die nur Kontakt mit Verdächtigen haben und von denen keine Gefahr ausgehe, könnten „in unverhältnismäßiger Weise zum Objekt staatlicher Überwachung“ werden. Überdies könne das BKA einmal erhobene Daten an eine Vielzahl von Behörden weitergeben. Dies gelte auch für ausländische Dienste.
Die Klägergruppe um Baum kritisiert zudem, dass der Spähangriff auf Wohnungen mit versteckten Kameras ein sehr viel schwerwiegender Eingriff in die Würde der Betroffenen sei als der Lauschangriff. Menschen könnten beim Ankleiden, im Bad oder beim Sex beobachtet werden. Dies gelte auch für unbeteiligte Dritte, die sich in der Wohnung aufhalten. Weil kaum eine Maßnahme stärker in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eindringe, müsse die Einsatzschwelle für einen Spähangriff auch höher sein als beim Lauschangriff, doch daran fehle es im Gesetz.
Die Bundesregierung wies dies in ihrer Stellungnahme an das Gericht zurück. Ihrer Auffassung nach muss der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung „nicht in jedem Fall“ gesetzlich geregelt werden. Zudem stelle das BKA-Gesetz sicher, dass die „vor Ort ermittelnden Beamten kernbereichsrelevante Informationen nicht zur Kenntnis nähmen“.
Die Anwälte, Ärzte und Journalisten kritisierten zudem, dass mit dem Gesetz auch die Vertraulichkeit zwischen ihnen und ihren Mandanten, Patienten oder Informanten ausgehebelt werde. Der bekannte deutsche TV-Journalist und Kriegsberichterstatter Christoph Maria Fröhder gibt an, dass er für seine Berichte aus Afghanistan und Irak auch Verbindungen zu terroristischen Organisationen und deren Umfeld geknüpft habe. Würden seine Treffen und Gespräche mit Informanten in Deutschland aber vom BKA belauscht, sei womöglich nicht nur seine Arbeit, sondern auch sein Leben gefährdet.