Amt der Bundesregierung: Steßls Konzept mit 60 Mio. Euro Einsparung
Wien (APA) - Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) hat ein Konzept für das geplante Amt der Bundesregierung vorgelegt. Mit diesem Amt oder Serv...
Wien (APA) - Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) hat ein Konzept für das geplante Amt der Bundesregierung vorgelegt. Mit diesem Amt oder Servicezentrum für alle Ministerien sollen Einsparungen von „mindestens 60 Mio. Euro“ in den kommenden fünf Jahren möglich sein, heißt es in dem Vorschlag, über den am Montag mehrere Medien berichteten und der der APA vorliegt. Steßl will einen Grundsatzbeschluss im Herbst.
Die Schaffung eines Amts der Bundesregierung ist im Regierungsprogramm festgehalten, um Ineffizienzen und unterschiedliche Vollzugsformen zu beseitigen. Derzeit haben alle Ministerien eigene Strukturen etwa für die Personalverwaltung oder IT-Dienstleistungen bis hin zur Abwicklung von Dienstreisen und Druckaufträgen.
Welche Organisationsform die geplante Einrichtung haben soll - ob es sich um ein Amt mit hoheitlichen Aufgaben oder ein Servicezentrum handeln wird - steht noch nicht fest. „Ich bin dafür, dass wir so rasch wie möglich erste Schritte setzen und einen Grundsatzbeschluss vorbereiten sollten“, erklärte die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt.
Um Doppelgleisigkeiten abzubauen, könnten als erstes könnten etwa sogenannte „Shared Services“ umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um die Zusammenlegung von Dienstleistungen in einem einzigen Ministerium, das diese dann für alle anderen Ressorts anbietet. Laut Steßl wäre dies möglich etwa beim Dienstreisemanagement, bei einem einheitlichen Regierungsauftritt inklusive der Grafik, bei der Zusammenführung der Bibliotheken oder bei einer einheitlichen Grundausbildung für den Öffentlichen Dienst.
Im nächsten Schritt sollen bis Ende des Jahres alle Themen nach Kosten und Nutzen analysiert sowie die Organisationsform festgelegt werden. Über den Sommer gibt es nun Gespräche auf Kabinetts- und Expertenebene, hieß es aus dem Staatssekretariat. Nach dem Sommer soll der Grundsatzbeschluss erfolgen.