Tödliche Ballonfahrt in Tirol: Pilotin trifft keine Schuld
Freispruch für Pilotin: Der tödlich abgestürzte Helfer handelte laut Gericht eigenmächtig.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck — Tödlich endete 2013 in Oberndorf eine unbeschwerte Heißluftballonfahrt. Eine nebenberufliche Pilotin hatte eine Urlauberfamilie zuvor mit dem Ballon eines Flugveranstalters von St. Johann weg über die Kitzbüheler Bergwelt geführt. Als der Ballon wieder gelandet war, hatte die Pilotin die Urlauber erst langsam aussteigen lassen und gebeten, den Ballon noch kurz in Richtung Boden zu ziehen. Da dies wegen des Auf- und Abspringens des Korbes nur schwer gelingen wollte, kam ein 66-jähriger St. Johanner, der die Fluggäste eigentlich nur wieder per Kleinbus nach St. Johann bringen sollte, zu Hilfe.
Auch er versuchte, den Ballon mit seinem Körpergewicht von 75 Kilogramm auf den Boden zu drücken und hängte sich dafür in die Schlaufen — und ließ auch nicht los, als der Ballon wieder blitzschnell aufstieg. In 50 bis 70 Metern Höhe verließen den freiwilligen Helfer die Kräfte. Er stürzte auf eine Straße.
Der Ballonpilotin warf die Staatsanwaltschaft nach zwei Gutachten nicht nur die Gefährdung der körperlichen Sicherheit ihrer Fluggäste vor, sondern auch eine fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Schließlich bewertete ein Gutachter die Einweisung der Fahrgäste als völlig unzureichend und das Landemanöver entgegen der Vorschriften im Flughandbuch für Ballonfahrten. Hatte die Frau laut Sachverständigem durch mehrmalige Betätigung des Brenners doch klar einen verbotenen Versetzungsvorgang ausgelöst. Am Mittwoch am Landesgericht wurde die Steirerin, die kreidebleich und niedergeschlagen zum Prozess erschienen war, trotzdem (nicht rechtskräftig) freigesprochen. Richterin Helga Moser folgerte aus dem Verhalten der Gäste, dass sie gerade noch ordnungsgemäß eingewiesen worden waren. Und ging mit den Gutachtern, die selbst rechtliche Schlüsse gezogen und die Frau teils schon voreingenommen abgeurteilt hatten, hart ins Gericht. Bei den verlesenen Zeugenaussagen hob die Richterin vorallem jene hervor, dass die Angeklagte den Helfer damals noch angeschrien hatte, dass „er loslassen sollte und ob er verrückt sei“.
Das eigenmächtige Festhalten am Ballon war für Richterin Moser auch der Hauptgrund für den Freispruch: „Sie haben hier sicher nicht alles lege artis gemacht. Aber das Opfer traf hier alleine die tragische Fehlentscheidung, sich am Korb festzuhalten. Dies ist ihnen aber letztlich nicht vorwerfbar.“